Fernglas und Teleskop bei der Mondsichtung - Islamische Bewertung der Hilal‑Sichtung
In diesem Beitrag schauen wir uns an, wie die islamische Rechtswissenschaft die Sichtung der Mondsichel mit Teleskopen und Ferngläsern bewertet. Dabei greifen wir sowohl auf klassische Quellen als auch auf aktuelle Fatwas zurück und erklären die wichtigsten Grundsätze, die dabei eine Rolle spielen.
Die Eigenschaften optischer Instrumente
Ferngläser und Teleskope zeigen nichts, was nicht vorhanden ist. Sie machen lediglich weit entfernte oder schwach sichtbare Objekte für das Auge deutlicher. Daher bleibt eine Beobachtung mit solchen Geräten ihrem Wesen nach eine direkte Sichtung und ist nicht mit rechnerischer Bestimmung gleichzusetzen.
Die religiöse Regelung zur Sichtung der Mondsichel beruht auf authentischen Hadithen.
Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
„Fastet, wenn ihr die Mondsichel seht, und beendet das Fasten, wenn ihr sie seht. Ist der Himmel bedeckt, so vervollständigt den Monat auf dreißig Tage.“
(Buhârî, Savm, 1909; Müslim, Sıyâm, 1081)
Der Hadith knüpft das Urteil ausdrücklich an das Sehen, ohne die Art des Sehens festzulegen. Weder wird das bloße Auge gefordert noch werden Hilfsmittel ausgeschlossen. Daher bleibt offen, mit welchem Mittel die Sichtung erfolgt. Ferngläser und Teleskope helfen nur bei klarer Sicht und ändern nichts an der Regel, bei bedecktem Himmel den Monat auf 30 Tage zu vervollständigen.
Die fiqh-rechtliche Grundlage des Ausdrucks „Sichtung mit dem Auge“
In der islamischen Rechtsliteratur wurde der Ausdruck „Sichtung mit dem Auge“ nicht benutzt, um Ferngläser oder Teleskope abzulehnen, sondern um Urteile allein auf astronomische Berechnungen zurückzuweisen.
Ibn ʿĀbidīn schreibt zur Mondsichel:
Zitat
„Auf Berechnungen wird kein Wert gelegt; maßgeblich ist die Sichtung mit dem Auge.“
(Reddü’l-Muhtâr, Bd. 4, S. 262–264)




