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Islam

Wann ist das Opferfest (`Īdu l-Adhā, Kurban Bayramı) 1429 n.H.?

Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū l-ḥijja 1429 n.H.

Der geozentrische Neumond des Monats Dhū l-ḥijja tritt ein am Donnerstag, dem 27. November 2008 um 16:56 Uhr UT (d.h. um 17:56 MEZ). An diesem Tag kann die junge Mondsichel von keinem Punkt der Erde aus gesehen werden.

Am darauf folgenden Freitag, dem 28. November, kann die junge Mondsichel erstmals in Australien, Madagaskar, Afrika südlich des Äquators und Westafrika gesichtet werden, sofern das Wetter es jeweils zulässt. Ganz Asien, Arabien, Nordafrika und Europa liegen jedoch an diesem Tag noch außerhalb der Sichtbarkeitszone, damit besteht keine Möglichkeit einer Sichtung in diesen Gegenden. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 28. November/29. Dhū l-qa`da nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm Accurate Times von Muḥammad Odeh - ICOP. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: Grün - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; Gelb - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; Magenta - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; Blau - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Weiß und rot - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

In Asien, Arabien, Nordafrika und Europa wird eine Sichtung der Mondsichel frühestens am Samstagabend, dem 29. November möglich sein. Jegliche Sichtungsmeldungen aus diesen Gegenden vor diesem Termin sind wissenschaftlich als unmöglich einzustufen und somit auch islamrechtlich nicht akzeptabel. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 29. November/30. Dhū l-qa`da nach dem Yallop-Kriterium:

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen siehe oben)

Unter Anwendung des Prinzips der „lokalen Sichtung“ (Ikhtilāfu l-maṭāli`) und unter Betrachtung von Europa als einen zusammenhängenden Sichtungshorizont (Maṭla`) ergibt sich folgende Stellungnahme:

Der erste Tag des Monats Dhū l-ḥijja 1429 n.H. fällt in Europa auf Sonntag, den 30. November 2008. Der 10. Tag des Monats Dhū l-ḥijja fällt dann auf Dienstag, den 9. Dezember 2008. Das wird in šā’a-Llāh der erste Tag des gesegneten Opferfests (`Īdu l-aḍḥā, Kurban Bayramı) sein. Wa-Llāhu a`lam.

Unter Anwendung des Prinzips der „globalen Sichtung“ (Ittiḥādu l-maṭāli`) könnte bei Vorliegen von zuverlässigen Sichtungsmeldungen aus Australien oder dem südlichen Afrika bereits der 8. Dezember als erster Tag des gesegneten Opferfests angenommen werden. Wa-Llāhu a`lam.

Wann ist `Īdu l-Fitr (Ramazan Bayramı) 1429 n.H.?

Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Šawwāl 1429 n.H.

Der geozentrische Neumond des Monats Šawwāl tritt ein am Montag, dem 29. September 2008 um 8:13 Uhr UT (d.h. um 10:13 MESZ). An diesem Tag könnte die junge Mondsichel nur mit optischen Hilfsmitteln im äußersten Süden von Argentinien und Chile gesehen werden. Eine Sichtung mit bloßen Augen würde nur weiter westlich davon im Südpazifik möglich sein. Dort gibt es keine Landmassen und dort finden ebenso wie im südlichen Südamerika auch keine regelmäßigen oder organisierten Beobachtungen des Hilāls statt.

Generell ist zu sagen, dass es aus diesen Weltgegenden in der Vergangenheit keinerlei Sichtungsmeldungen gab, es sind realistischerweise auch an diesem Tag daher keine Meldungen von dort zu erwarten. Außerdem wäre beim Eintreffen von Nachrichten aus diesen Gegenden in Europa bereits längst mit Sonnenuntergang der folgende islamische Tag angebrochen. Das heißt, selbst in diesem nicht zu erwartenden Fall wäre Dienstag, der 30. September noch als Fastentag anzusehen. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 29. September nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm Accurate Times von Muḥammad Odeh - ICOP. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

shawwal 1429

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: Grün - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; Gelb - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; Magenta - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; Blau - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Weiß und rot - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Dienstag, dem 30. September, wird in weiten Gebieten der Welt eine leichte Sichtung der jungen Mondsichel möglich sein: Australien, Indonesien, Indien, Arabien, der größte Teil von Afrika (außer dem äußersten Nordafrika), sowie Süd- und Nordamerika (außer Kanada). Pakistan, Iran, die Levante und die Türkei liegen allerdings wie ganz Europa noch außerhalb der Sichtbarkeitszone, damit besteht auch am Dienstagabend noch keine Möglichkeit einer Sichtung in Europa. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 30. September nach dem Yallop-Kriterium:

shawwal 1429

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen siehe oben)

Unter Anwendung des Prinzips der „lokalen Sichtung“ (Ikhtilāfu l-maṭāli`) und unter Betrachtung von Europa als einen zusammenhängenden Sichtungshorizont (Maṭla`) ergibt sich folgende Stellungnahme:

Das gesegnete Fest des Fastenbrechens fällt auf Donnerstag, den 2. Oktober 2008. Wa-Llāhu a`lam.

Da in Europa der Monat Ramaḍān nach dem Prinzip der „lokalen Sichtung“ korrekterweise am Dienstag, dem 2. September begonnen wurde, werden dort somit im Monat Ramaḍān 30 Tage gefastet werden.

Anmerkung: Unter Anwendung des Prinzips der „globalen Sichtung“ (Ittiḥādu l-maṭāli`) könnte bei Vorliegen von zuverlässigen Sichtungsmeldungen im Laufe des 30. September bereits am folgenden Tag das Fasten beendet werden. Der erste Tag des Fastenbrechen-Festes fällt in diesem Fall auf Mittwoch, den 1. Oktober. Da der Monat Ramaḍān nach dem Prinzip der „globalen Sichtung“ korrekterweise bereits am Montag, dem 1. September begonnen wurde, sind somit auch in diesem Fall im Monat Ramaḍān 30 Tage zu fasten. Wie oben dargelegt, kann der 30. September jedoch in keinem Fall der erste Tag des gesegneten Fests des Fastenbrechens sein. Wa-Llāhu a`lam.

Warum hatte der Ramadân 1429 n.H. in Deutschland auch bei globaler Sichtung 30 Tage?

Die Frage ist gestellt worden, warum ich behauptete, dass auch aufgrund globaler Sichtung in keinem Fall der 30. September Tag des Festes sein konnte, obwohl doch am 29. September die Möglichkeit einer Sichtung mit optischen Hilfsmitteln im äußersten Süden von Argentinien und Chile bestand.

Diese Frage ist wahrscheinlich unter anderem durch die von türkischen Moscheen verteilten Ramaḍānkalender verursacht, die den Ramaḍān vom 1. September bis zum 29. September berechnet anzeigen. Diese Kalender beruhen auf den Berechnungsmethoden der türkischen Diyanet İşleri Başkanlığı, die das Prinzip der globalen Sichtung zusammen mit bestimmten Sichtbarkeitskriterien anwendet. Die Diyanet bezieht sich auf den Beschluss einer islamischen Konferenz in Istanbul im Jahre 1978. Bei dieser Konferenz wurden astronomische Sichtbarkeitskriterien für den Hilāl beschlossen, diese Kriterien sind zunächst aus wissenschaftlicher Sicht auch durchaus einigermaßen in Ordnung (obwohl es natürlich auch noch "bessere" gibt), was man schließlich nicht von allen solchen „Kriterien“ behaupten kann.

Eine andere Sache ist es jedoch, diese Kriterien für eine globale Berechnung der Sichtbarkeit einzusetzen und gleichzeitig auf jegliche echte Sichtung völlig zu verzichten (das tut nämlich die Diyanet). Unter der Mehrzahl der islamischen Gelehrten besteht weitgehend Einigkeit, dass eine reine Berechnung ohne echte Sichtung des Hilāls nicht der Sunna entspricht und abzulehnen ist.

Aber mal davon abgesehen hat das Prinzip der Diyanet einen ganz großen und kardinalen Fehler: Sie berechnen jeweils die Sichtbarkeit des Hilāls für einen Bereich auf der Erde, an dem das gleiche westliche Kalenderdatum gilt. Mit anderen Worten, sie berechnen die Sichtbarkeit des Hilāls beginnend von der künstlichen Datumsgrenze im Pazifik einmal westlich herum um die Erde bis wieder an die Datumsgrenze. Das ist völlig willkürlich und diese Vorgehensweise hat islamrechtlich überhaupt keine Begründung. Die Datumsgrenze ist vor etwa 160 Jahren künstlich festgelegt worden, sie hat überhaupt keinen Bezug zum islamischen Tag und auch nicht zur Mondbewegung. Man könnte die Datumsgrenze auch mitten durch den Atlantik festlegen, oder irgendwo anders, das hätte islamrechtlich zwar keinerlei Bedeutung, aber trotzdem Auswirkungen auf die Diyanet-Kalender.

Der islamische Tag beginnt nämlich für jeden Ort auf der Erde mit Sonnenuntergang, zuerst kommt die ganze Nacht, dann kommt der ganze helle Tag. Dazu meine folgende Argumentation:

  • Am 29. September wird in Deutschland die Sonne etwa um sieben Uhr abends untergehen. In diesem Moment beginnt der neue islamische Tag, nach dem Prinzip der globalen Sichtung müsste das dann schon der 30. Ramaḍān sein. Ein Versuch, den Hilāl in Deutschland nach Sonnenuntergang zu sichten, ist aussichtslos.
  • Etwa sieben Stunden später wird die Sonne im Süden Argentiniens und Chiles untergehen. In Deutschland ist es inzwischen zwei Uhr nachts. Wir nehmen mal den unwahrscheinlichen Fall an, dass dort auf Feuerland jemand eine Hilālsichtung versucht. Wohlgemerkt, diese Gegend ist ziemlich unwirtlich und menschenleer und Tausende Kilometer von der „Zivilisation“ entfernt, und was dort üblicherweise für ein Wetter herrscht und ob man einen Hilāl zu dieser Jahreszeit dort so „einfach“ beobachten kann, will ich garnicht zur Frage erheben.
  • Weiter angenommen: Der Beobachter in Südchile hat tatsächlich den Hilāl mit einem Fernglas oder Fernrohr gesichtet. Er war auch zufällig Muslim und etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang meldet er per Satellitentelefon (das er ebenso zufällig dabei hat) seine Sichtung an die Weltöffentlichkeit. Etwa eine weitere Stunde später werden die islamischen Gemeinden informiert. Inzwischen ist es in Deutschland vier Uhr nachts.
  • Es gibt Weltgegenden (z.B. Asien oder Iran), wo zu dieser Zeit bereits mit dem Fasten begonnen wurde. In Deutschland macht man sich schon zum letzten Suḥūr bereit. Sollen jetzt alle ihr Fasten brechen oder gar nicht mehr beginnen? Eine Eigenschaft des Islam ist es, den Menschen ihre `Ibādāt leicht zu machen und nicht Erschwerungen zu bringen. Und schon gar nicht sollen Leute, die in der Nacht ihr Fasten begonnen haben, regelrecht an der Nase herum geführt werden, indem es dann hieße: „Tut mir leid, ihr müsst euer Fasten gleich wieder abbrechen und ganz spontan das Fest begehen, weil gerade irgendwo auf Feuerland einer den Hilāl gesehen hat.“
  • Hier ist genau das Problem des Diyanet-Kalenders: Der 30. Ramaḍān hat doch zu dieser Zeit bereits längst begonnen, nämlich mit Sonnenuntergang am Abend zuvor, und zu dieser Zeit (bzw. kurz danach, wie es üblich wäre) gab es im Iran und in der Türkei und in Deutschland gar keine mögliche Hilālsichtung! Und nach der Sunna heißt es doch: „Beginnt das Fasten und beendet das Fasten, wenn ihr den Hilāl gesichtet habt (gemeint ist: nach Sonnenuntergang)“. (Das ist aber in Deutschland übrigens noch nicht mal am folgenden Abend möglich.) Eine Entscheidung über den Monatsbeginn bzw. sein Ende kann demnach auch nur kurz nach Sonnenuntergang getroffen werden, und nicht neun oder zwölf Stunden später, dann ist „der Zug schon abgefahren“. So etwas hat auch keinerlei Beispiel in der Sunna.

Die Globale Sichtung kann zwar als Prinzip angenommen werden, aber man muss es dann auch richtig machen. Wenn ein islamischer Tag schon für viele Stunden „am Laufen“ ist, kann ich nicht mit einer Sichtungsmeldung aus Südchile oder aus der Südsee ankommen, und die Zeit quasi wieder zurückdrehen. Diese Meldung kommt dann einfach für diesen Tag zu spät.

Wenn ich dann am nächsten Abend sage: „Die Sonne ist jetzt untergegangen und der Hilāl wurde gesehen (nämlich am Morgen zuvor(!) in Südchile, und danach auch in Australien, Indonesien, Arabien, Afrika...), also beginnt jetzt mein neuer Monat!“ - dann und genau dann stimmt die ganze Angelegenheit wieder. Und dann stellt das Befolgen der `Ibādāt auch keine Erschwernis dar und alle „Probleme“ mit Datumsgrenzen und Sichtungsmeldungen mitten in der Nacht oder am folgenden Morgen lösen sich in Nichts auf.

Etwas anders ist es, wenn wie zum Beginn des Ramaḍān der Hilāl in Südafrika gesichtet wurde. In Südafrika geht die Sonne etwa zu einer ähnlichen Zeit unter wie bei uns, daher entsteht kein Problem, wenn ich für das Prinzip einer Globalen Sichtung eine Meldung aus Südafrika heranziehe. Aber Südamerika??? Das Prinzip der Globalen Sichtung, das von ihren Vertretern als „jegliches Sichten auf der Welt“ ausgelegt wird, ist einfach von diesen Leuten nicht richtig durchdacht worden, das funktioniert so nicht. Es funktioniert nur wenn ich sage: „Jegliches Sichten auf dem Teil der Welt, der auf meiner geographischen Länge und östlich davon liegt“, aber eben nicht auf dem Teil der Welt, der westlich von mir liegt.

Man könnte das Gleiche auch noch so formulieren: Wenn ich den Teil der Welt in Betracht ziehe, der auf meiner geographischen Länge und östlich davon liegt, betrachte ich (was den Lauf von Sonne und Mond angeht) die Vergangenheit und die Gegenwart. Aber wenn ich weiter nach Westen schaue, schaue ich (was den Lauf von Sonne und Mond angeht) sozusagen in die Zukunft. Man kann so was natürlich unter der Voraussetzung einer Konstanz der Naturgesetze ziemlich genau vorausberechnen, das ist keine Frage. Aber man kann doch nicht zeitgebundene Entscheidungen des Fiqh auf Vorgänge begründen, die erst in der Zukunft stattfinden!

Das wäre so ähnlich, wie wenn man sagen würde: Ich weiß, dass heute Mittag zu einer bestimmten Zeit die Sonne im Süden stehen wird und damit die Zeit des Mittagsgebets eintreten wird, also verrichte ich das Mittagsgebet schon mal heute früh um sechs Uhr, auch wenn da die Sonne gerade im Osten aufgegangen ist. Da würde auch jeder aufschreien und sagen: Ja, das geht aber nicht!!!

Jetzt könnte noch einer kommen und einwerfen: Wenn der Bruder Aḥmad sich solche Fragen stellt und auf solche Antworten kommt - warum sind die Experten von Diyanet nicht darauf gekommen, da sind doch schließlich auch gelehrte Leute darunter? Ja nun, vielleicht liegt es einfach daran, dass diese Leute ihre Kalender nur am Computer berechnen und weder selbst eine echte Hilālsichtung unternehmen, noch überhaupt Sichtungsmeldungen aus aller Welt zur Überprüfung ihrer Kalender auswerten. Dann würden sie vielleicht auch darauf kommen, dass es so nicht funktionieren kann mit globalen Sichtungen, die von uns aus gesehen erst am nächsten Morgen stattfinden. Aber Papier ist halt geduldig - und es ist sehr viel Papier, das zu Ramaḍānkalendern verarbeitet wird.

Ich hoffe, diese Erklärungen werfen etwas Licht auf meine Aussage, dass der 30. September in keinem Fall der erste Tag des gesegneten Fests des Fastenbrechens sein konnte.

Wann beginnt der Ramadân 1429 n.H.?

Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Ramaḍān 1429 n.H.

Der geozentrische Neumond des Monats Ramaḍān tritt ein am Samstag, dem 30. August 2008 um 19:59 Uhr UT (d.h. um 21:59 MESZ). An diesem Tag kann die junge Mondsichel von keinem Punkt der Erde aus gesehen werden.

Am darauf folgenden Sonntag, dem 31. August, kann die junge Mondsichel erstmals in Madagaskar, Afrika südlich des Äquators, Westafrika, im äußersten Süden der USA, sowie in Mittel- und Südamerika gesichtet werden, sofern das Wetter es jeweils zulässt. Ganz Asien, Arabien, Nordafrika, Europa und der größte Teil Nordamerikas liegen jedoch an diesem Tag noch außerhalb der Sichtbarkeitszone, damit besteht keine Möglichkeit einer Sichtung in diesen Gegenden. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 31. August nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm Accurate Times von Muḥammad Odeh - ICOP (Topozentrische Berechnung, "Best Time"). Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: Grün - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; Gelb - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; Magenta - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; Blau - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Weiß und rot - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

In Asien, Arabien, Nordafrika und Europa wird eine Sichtung der Mondsichel frühestens am Montagabend, dem 1. September möglich sein. Jegliche Sichtungsmeldungen aus diesen Gegenden vor diesem Termin sind wissenschaftlich als unmöglich einzustufen und somit auch islamrechtlich nicht akzeptabel. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 1. September nach dem Yallop-Kriterium:

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen siehe oben)

Unter Anwendung des Prinzips der "lokalen Sichtung" (Ikhtilāfu l-maṭāli`) und unter Betrachtung von Europa als einen zusammenhängenden Sichtungshorizont (Maṭla`) ergibt sich folgende Stellungnahme:

Der Monat Ramaḍān 1429 n.H. beginnt in Europa mit Sonnenuntergang am Montagabend, dem 1. September 2008. Der erste Fastentag ist somit Dienstag, der 2. September 2008. Wa-Llāhu a`lam.

Unter Anwendung des Prinzips der "globalen Sichtung" (Ittiḥādu l-maṭāli`) könnte bei Vorliegen von zuverlässigen Sichtungsmeldungen aus dem südlichen Afrika bereits der 1. September als erster Fastentag angenommen werden. Wa-Llāhu a`lam.

Wann ist das Opferfest (`Īdu l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) 1428 n.H.?

Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū l-ḥijja 1428 n.H.

Der geozentrische Neumond des Monats Dhū l-ḥijja tritt ein am Sonntag, dem 9. Dezember 2007 um 17:41 Uhr UT (d.h. um 18:41 MEZ). An diesem Tag kann die junge Mondsichel nirgendwo auf der Erde beobachtet werden. Am darauf folgenden Montag, dem 10. Dezember, wird dann bereits in weiten Teilen der Welt eine leichte Sichtung des Hilāls möglich sein: Australien, Afrika südlich der Sahara, sowie Südamerika und südliches Nordamerika. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 10. Dezember nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB – siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 150 Jahre.

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

An diesen Montag, dem 10. Dezember wird es aber noch keine Sichtungsmöglichkeit für die junge Mondsichel in ganz Asien, Arabien, Afrika nördlich der Sahara und Europa geben. Aufgrund dieser Sichtbarkeitsbedingungen für den Hilāl lässt sich somit feststellen, dass nach dem Prinzip der lokalen Sichtung (Ikhtilāfu l-maṭāli`) der Monat Dhū l-ḥijja in Europa erst am Dienstagabend, dem 11. Dezember 2007 beginnen wird, in šā’a-Llāh.

Der 10. Tag des Monats Dhū l-ḥijja fällt dann für Europa auf Freitag, den 21. Dezember 2007. Das wird der erste Tag des gesegneten Opferfests (`Īdu l-aḍḥā, Kurban Bayramı) sein. Wa-Llāhu a`lam.

Annual Calendars for Germany 1400-1449 AH

To the German version of this article

Here for the first time calculated annual calendars for Germany will be presented on the following pages, which cover a period of 50 hijric years. These annual calendars may serve for the planning of events in the nearer future, but also to check past dates. Of course there is also the possibility to do comparisons with otherwise published annual calendars with insufficient information about their method of calculation.

Links to the calendars:

Annual calendar 1400-1409 AH / 1979-1989 CE

Annual calendar 1410-1419 AH / 1989-1999 CE

Annual calendar 1420-1429 AH / 1999-2008 CE

Annual calendar 1430-1439 AH / 2008-2018 CE

Annual calendar 1440-1449 AH / 2018-2028 CE

Translation for the colum titles in the calendars:

Hijriyy Datum Monatsname Erster Tag des Hijriyy-Monats fällt auf: Monatslänge in Tagen Jahreslänge in Tagen Wichtige islamische Daten
Hijric date Month name First day of the hijric month falls upon: Month length in days Year length in days Important Islamic dates

Here once again shall be mentioned that the Islamic day starts already with sunset of the previous day. An Islamic day therefore comprises firstly the whole night (layla), then the whole illuminated day (nahār). In the annual calendars the entry under “Erster Tag des Hijriyy-Monats fällt auf” always indicates the date on which the illuminated day (nahār) of the Islamic day falls. In the case of Ramaḍān this corresponds with the first day of fasting.

On the Calculation of the Calendars

The annual calendars that are presented on the following pages were all derived in a uni-form manner. All data are based on calculation, no observation results were incorporated, not even in the annual calendars for past years. The method of calculation shall be described here in a clear and reproducible way. Moreover, some essential points regarding the applicability of the annual calendars have to be observed:

The annual calendars are in a narrower sense only valid within the region of Germany, respectively Central Europe. Any application to other regions of the Earth is therefore not valid! In consequence this is also valid for the statistics that were derived from it.

  • For the determination of the beginnings of the Islamic months the principle of local sighting (Ikhtilāfu l-maṭ̣āli`) was used, i.e. only the occasions for sighting within a restricted horizon (Maṭ̣la`) were used for the determination, but not sightings anywhere in the world.
  • As sightings within Germany are usually only possible during a couple of months in the year because of the meteorological circumstances, it was made use of the whole of Europe as Maṭ̣la`. This corresponds to an application of the fiqh rule “Difficulty brings alleviation” (al-mašaqqa tajlibu l-taysīr). Moreover, the restriction upon a certain state (e.g. Germany) doesn’t make sense islamologically, too. Because of different reasons it seems more reasonable to use a wider region as Maṭ̣la`, a region that is defined by geography and not by historically founded boundaries of national states.
  • By “Europe” here the continental part including the British Isle and Ireland will be understood. This region also forms a unit geologically. Not included are Iceland and the Atlantic archipelagos that are counted among Europe politically (Azores, Madeira, Canaries, etc.), because they don’t belong geologically to the European continent.
  • The possibility of sighting was deduced from the Yallop criterion D. The criterion D corresponds to a visibility with binoculars or telescope only. The Yallop criterion was empirically derived from several hundreds of observations or non-observations of the Hilāl during the past 150 years. It proved to be an extremely reliable criterion. It was published in 1997/98 by B.D. Yallop in NAO Technical Note No. 69 of the HM Nautical Almanac Office.
  • The Yallop criterion was applied at the moment of best visibility for the Hilāl (“Best Time”). The usual definition for it is: Best Time = Sunset Time + 4/9 Lag Time, with Lag Time = Moonset Time – Sunset Time. A topocentric calculation was used, and a correction for refraction (temperature 15°C, atmospheric pressure 1010 hPa) was applied.

On this basis all month beginnings during a period of 50 hijric years were examined with regard to a theoretical visibility of the Hilāl within the assumed Maṭ̣la`. The next day was accepted as the first day of the new hijric month only when any part of Europe (as defined above) fell into the zones A-D according to the Yallop criterion.

Whenever the zone of visibility of the Hilāl is just grazing Europe, especially southern Spain, southern Portugal, and in rare cases also Ireland and Scotland (this was for example the case in Šawwāl 1412/April 1992), are favoured within Europe to be those locations where a sighting might just still be possible. In those cases a special attention was turned to the visibility conditions in the vicinity of Tarifa (most southerly city in Spain) and the Cabo de São Vicente (most south-westerly point of land of Portugal), where sometimes a decision was rather tight. Yet, within the examined period of 600 hijric months were only 13 cases, i.e. about 2 %, where the limit of visibility passed so close to these locations that a decision could only be made after a very exact and detailed re-examination. However, when these locations were found to be outside the limits of the zone of visibility, the beginning of the month was not taken for granted, even when the limit was only very closely off in northern Morocco, or off the Portuguese coast.

All examinations were done twice to exclude errors. The result is displayed in tables on the following pages. In due time annual calendars for other periods will be added, in šā’a-Llāh.

Statistics

The gained data were used to do some statistical investigations. The results are listed and commented here:

  • During the entire examined period of 600 hijric months only month lengths of 29 or 30 days do occur. There was no single case where the above described method to derive the beginnings of the months yielded months of 28 or 31 days, so that a perforce correction of the derived date would have been needed.
  • During the entire examined period of 50 hijric years only year lengths of 354 (common year) or 355 days (leap year) do occur. There was no single case where the above described method to derive the beginnings of the months yielded years of 353 or 356 days.

These results show that the applied method to determine the beginnings of the months doesn’t cause gross errors through impermissible month or year lengths. Other methods will still have to be subject to this criterion. The results of such a comparison will be appreciated.

  • Number of 29-day months in the examined period: 281
  • Number of 30-day months in the examined period: 319
  • Average month length in the examined period: 29.53 days. This corresponds exactly with the length of the synodic month.

The following statistic is interesting here: Although over a longer period each month should have a length of 29 days in 47 % of all cases and of 30 days in 53 % of all cases, the month of Ramaḍān shows a significant deviation from this distribution within the examined period of 50 years:

  • Number of years with a 29-day month of Ramaḍān: 20 cases = 40 %
  • Number of years with a 30-day month of Ramaḍān: 30 cases = 60 %

The interpretation of this result is left to everyone alone, for a statistical significance a much longer period than only 50 years would have been necessary to examine. However it should make us reconsider that this special month (at least in our epoch) so often has its full length of 30 days and thereby offers us the opportunity to more `Ibāda. Unfortunately one has often to realize that many fasting people take every unconfirmed or incredible information (prayer tables of unknown origin, spread reports of “sightings”) to break their fast after 29 days. Allāhu a`lam.

The mathematically “idealized” sequence of month lengths in the Islamic calendar would correspond with an alternating succession of months with 30 and 29 days, starting with 30 days for Muḥarram and ending with 29 days for Dhū l-hijja in common years, respectively 30 days for Dhū l-hijja in leap years. However, such an “idealized” sequence does occur in reality rather seldom because of the varying orbit of the Moon around the Earth. Within the examined period only the two years 1406 AH (leap year) and 1430 AH (common year) follow this pattern. This is also due to the fact that rather often series of months with the same length interrupt this “idealized” succession:

  • Two months of 29 days in immediate succession: 46 cases
  • Three months of 29 days in immediate succession: 8 cases
  • Four months of 29 days in immediate succession: 0 cases
  • Two months of 30 days in immediate succession: 44 cases
  • Three months of 30 days in immediate succession: 17 cases
  • Four months of 30 days in immediate succession: 7 cases
  • Five months of 30 days in immediate succession: 0 cases

Sometimes the cumulated succession of months with the same length is taken as an argument to mistrust the accuracy of calculated calendars. Just as the same argument is used to shorten or lengthen months artificially, because one erroneously acts on the assumption that there must not be series of months with equal length.

But this is not correct: the above result shows that a repeated succession of months with 29 or 30 days is nothing particular. Thus it is rare but not impossible that series of three months with 29 days, or even four months with 30 days occur. This will happen on the average in each case once every 6 to 7 years, and still this doesn’t cause the whole calendar to get out of step.

Even longer series didn’t occur in the examined period, but cannot be excluded in principle for other epochs.

Remark: Prof. Dr. Iraj Malakpur of the University Tehran conducted an investigation comprising 65,000 months resp. locations, where he found also a maximal number of 3 successive months with 29 days and 4 successive months with 30 days. This investigation was published in the Autumn 1385 edition of Našr e-Daneš (in Farsi).

  • Number of common years with 354 days in the examined period: 31
  • Number of leap years with 355 days in the examined period: 19
  • Average year length in the examined period: 354.38 days. This corresponds nearly exactly with the length of 12 synodic months.

  • The new month begins with the first sunset after geocentric conjunction of sun and moon (New Moon), i.e. while moon age < 24 h: 136 cases (23 %)

  • The new month begins with the second sunset after geocentric conjunction of sun and moon (New Moon), i.e. while moon age 24-48 h: 439 cases (73 %)
  • The new month begins with the third sunset after geocentric conjunction of sun and moon (New Moon), i.e. while moon age > 48 h: 25 cases (4 %)

(Remark: here the moment of sunset in southwest Germany was assumed) This result shows on one hand that in Europe normally and in most cases the hijric month begins with the second sunset after New Moon, and on the other hand that it is nothing extraordinary when the hijric months begins even with the third sunset after New Moon. This case happens cumulatively in each of the years 1988-91, 1995-97, 2006-08, 2011-15, and 2024-27, only during the months of July to November. This is caused by the variable orbit of the Moon around the Earth, which yields especially unfavourable sighting conditions on the northern hemisphere of the Earth, such that the Hilāl is not visible before the third sunset after New Moon in Europe.