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Islam

Wann beginnt der Ramadân 1426 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Ramaḍān 1426 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Montag, dem 3. Oktober 2005 um 10:29 Uhr UT (d.h. 12:29 Uhr MESZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen wird an diesem Tag die junge Mondsichel bestenfalls und nur unter Verwendung optischer Hilfsmittel vom südlichen Pazifik aus gesehen werden können. Dort befinden sich nur wenige Inseln und Beobachtungen sind nicht zu erwarten. In Asien, Afrika, Europa, Nord- und Südamerika ist an diesem Tag eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Eine Beobachtung des Hilāls wäre außerdem frühestens ca. 18-20 Stunden nach Neumond möglich, d.h. zu dieser Zeit hätte in Europa bereits Fajr und Sonnenaufgang des nächsten Tages, d.h. des 4. Oktober, stattgefunden. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 3. Oktober nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Ramadân 1426/1

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Dienstag, dem 4. Oktober kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von weiten Gebieten der Erde aus gesehen werden kann: Australien, Südasien, Arabien, Südeuropa, Afrika, Nord- und Südamerika. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 4. Oktober nach dem Yallop-Kriterium:

Sichtbarkeitszone Ramadân 1426/2

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Unter Anwendung des Prinzips der "lokalen Sichtung" (Ikhtilāfu l-maṭāli`) und unter Betrachtung von Europa als einen zusammenhängenden Sichtungshorizont (Maṭla`) ergibt sich somit folgende Stellungnahme:

Die astronomischen Daten weisen darauf hin, dass der Monat Ramaḍān 1426 n.H. in Europa und fast auf der gesamten Welt frühestens mit Sonnenuntergang des 4. Oktober begonnen werden kann, zum ersten Mal gefastet wird also am 5. Oktober 2005, in šā’a-Llāh.

Hinweis: Über den unten stehenden Link geht es zur deutschen Übersetzung der offiziellen Stellungnahme der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) zum Ramaḍān-Beginn.

2. Stellungnahme der AUASS zum Ramadân-Beginn (Deutsche Übersetzung)

Der folgende Text ist die Übersetzung einer offiziellen Stellungnahme der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) zum Ramaḍān-Beginn. Der arabische Original-Text kann hier im PDF-Format eingesehen werden.

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Mittwoch, der 5. Oktober ist der Erste der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān

Ing. Muḥammad Šawkat `Odeh Vizepräsident des Komitees für die Neumonde, Kalender, und Zeitbestimmung bei der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften

Die astronomischen Berechnungen weisen darauf hin, dass der Erste der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān dieses Jahres Mittwoch, dem 5. Oktober 2005 n.J. entsprechen wird, so Allah will, denn die geozentrische Konjunktion des Monats Ramaḍān 1426 n.H. wird sich am Montag, dem 3. Oktober um 10:28 Uhr Weltzeit ereignen. An diesem Tag ist die Sichtung des Hilāls von der gesamten islamischen Welt aus unmöglich im Hinblick darauf, dass der Mond vor der Sonne untergeht im Osten der islamischen Welt, während der Mond zusammen mit oder einige Minuten nach der Sonne untergehen wird im Zentrum und im Westen der islamischen Welt. Am Dienstag, dem 4. Oktober ist die Sichtung des Hilāls nur unter Verwendung eines Teleskops möglich vom Osten und vom Zentrum der islamischen Welt aus, und eine Sichtung mit bloßem Auge ist schwierig vom Westen der islamischen Welt aus. Daher muss auf der Grundlage einer Sichtung des Hilāls Mittwoch, der 5. Oktober 2005 n.J. der Erste der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān sein.

Die Union legt Nachdruck darauf, dass einige der astronomischen Stellen, welche bekannt gaben, dass Dienstag der Erste der Tage des Monats Ramaḍān sei, astronomische Stellen sind, die eine Sichtung des Hilāls außer Kraft setzen und sich bei ihren Berechnungen auf verschiedene astronomische Regeln stützen. Dies steht im Widerspruch zu dem, was die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften zusammen mit den Šarī`a-Gelehrten auf Konferenzen beschloss, bei denen dieses Thema erörtert wurde, und wo man dahin gelangte, dass die Sichtung des Hilāls mit dem bloßen Auge oder mit dem Teleskop die Bedingung für den Beginn des Hiğriyy-Monats ist, und dass die astronomischen Stellen ihre Kalender basierend auf der zu erwartenden Sichtung des Hilāls herausgeben müssen, und nicht basierend auf astronomischen Regeln, die eine Sichtung des Hilāls außer Kraft setzen.

Was die Situation des Mondes bei Sonnenuntergang am Montag in einigen arabischen und islamischen Städten betrifft: In der indonesischen Hauptstadt Jakarta wird der Mond 3 Minuten vor der Sonne untergehen. In der Stadt Abū Ẓaby wird der Mond zwei Minuten nach der Sonne untergehen und das Mondalter bei Sonnenuntergang wird 3 Stunden und 41 Minuten betragen. In der Stadt Makka al-Mukarrama wird der Mond drei Minuten nach der Sonne untergehen und das Mondalter bei Sonnenuntergang wird 4 Stunden und 41 Minuten betragen. In der Stadt `Ammān wird der Mond zwei Minuten nach der Sonne untergehen und das Mondalter bei Sonnenuntergang wird 4 Stunden und 56 Minuten betragen. In Kairo wird der Mond drei Minuten nach der Sonne untergehen und das Mondalter bei Sonnenuntergang wird 5 Stunden und 10 Minuten betragen. In der mauretanischen Hautstadt Nouakchott wird der Mond neun Minuten nach der Sonne untergehen und das Mondalter bei Sonnenuntergang wird 8 Stunden und 23 Minuten betragen. Natürlich machen diese Werte eine Sichtung des Hilāls am Montag, dem 3. Oktober in der gesamten islamischen Welt unmöglich. Wir sehen davon ab, dass es einige islamische Staaten gibt, die die Sichtung des Hilāls nicht als Bedingung für den Beginn des Hiğriyy-Monats annehmen, sondern sich begnügen mit [dem Kriterium] "Monduntergang nach dem Sonnenuntergang", und in diesen islamischen Staaten wird der Beginn des Monats Ramaḍān am Dienstag, dem 4. Oktober sein. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Sichtung des Hilāls auch am Dienstag, dem 4. Oktober noch schwierig sein wird in den meisten Staaten der islamischen Welt, und der Hilāl wird am Dienstag von einigen Gebieten aus nicht sichtbar sein, außer unter Verwendung von Teleskopen. Die Mondsichter werden darauf hingewiesen, dass die kürzeste Verweildauer des Hilāls, die je seine Sichtung mit bloßem Auge gestattete, 29 Minuten nach Sonnenuntergang war, und das kürzeste Mondalter, das je eine Sichtung mit bloßem Auge ermöglichte, 15 Stunden und 33 Minuten betrug.

Hiermit ruft die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften die Astronomen und die Interessierten dazu auf, den Hilāl des Monats Ramaḍān an den beiden Tagen Montag und Dienstag zu suchen, und ihre Ergebnisse an die Union zu senden, weil die Union seit sechs Jahren monatlich die Ergebnisse des Aufsuchens des Hilāls veröffentlicht, und zwar im Internet auf der Adresse http://www.icoproject.org.

(c) Übersetzung aus dem Arabischen: Gerhard Aḥmad Kaufmann

3. Ein Rückblick auf den Beginn des Monats Ramadân 1426 n.H.

Obwohl die astronomischen Gegebenheiten in diesem Jahr so eindeutig wie selten waren, nämlich dass es am 3. Oktober auf der gesamten Welt völlig unmöglich sein würde, die junge Mondsichel zu sichten; obwohl auch die sa`udischen Behörden und die Behörden der umliegenden Staaten offiziell darüber informiert waren durch die Stellungnahme der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) und durch direkte Informationen; obwohl die 6 offiziellen sa`udischen Mondsichtungskommitees an diesem Tag keine Sichtung der Mondsichel melden konnten...

...überraschte es im Nachhinein wieder nicht, dass der sa`udische Oberste Justizrat (Majlis al-Qaḍā’ al-A`lā) am Abend des 3. Oktober folgende lapidare Meldung verbreiten ließ (einleitende und abschließende Du`â'-Formeln sind ausgelassen):

[...] Die Sichtung des Hilāls des gesegneten Monats Ramaḍān des Jahres 1426 n.H. wurde im Sinne der Šarī`a bestätigt durch das Zeugnis einer Anzahl von vertrauenswürdigen Augenzeugen, die dem Obersten Justizrat bekannt sind, nach Sonnenuntergang am Montag, dem 29.8.1426 n.H. Folglich wird der erste Tag des gesegneten Monats Ramaḍān dieses Jahres morgen, Dienstag, der 4. Oktober 2005 n.J. sein. […]

Der Oberste Justizrat in seinem ständigen Senat: Nāṣir b. Ibrāhīm al-Ḥabīb Ghayhab b. Muḥammad al-Ghayhab Muḥammad b. al-Amīr Muḥammad b. Sulaymān al-Badr Ṣāliḥ b. Muḥammad al-Laḥīdān (Vorsitzender des Rates)

Auch in Ägypten gab es angebliche „Sichtungen" der Mondsichel, und daraufhin begann der gesamte Nahe Osten (mit Ausnahme von `Oman) gehorsam dem „großen Bruder“ Sa`udi-Arabien folgend prompt am Abend des 3. Oktober mit dem Ramaḍān und am folgenden Tag mit dem Fasten.

Auch ein gewisses Gremium in Deutschland schaute wieder arabisches Fernsehen und verkündete ebenso gehorsam den Beginn des Ramaḍān „in Übereinstimmung mit ihren Berechnungen“. Merkwürdigerweise stand noch Stunden zuvor auf ihrer Webseite, dass der Ramaḍān nach ihren Berechnungen wahrscheinlich erst am folgenden Tag beginnen würde. Schön, dass „ihre Berechnungen“ so flexibel sind… Auch die sich den Entscheidungen des ZMD anschließende IGMG begann daraufhin das Fasten am 4. Oktober, eine tolle Aktion, die verhinderte, dass in Deutschland alle Muslime gemeinsam den Ramaḍān begannen, wofür es kurz zuvor noch große Hoffnung gab.

Es soll hier an dieser Stelle nicht noch einmal bewertet werden, was von diesen angeblichen „Mondsichtungen" in Sa`udi-Arabien oder Ägypten zu halten war, auf den einleitenden Seiten dieses Artikels ist genügend darüber geschrieben, und jeder mit einem Mindestmaß an Verstand sollte in der Lage sein, sich sein eigenes Urteil darüber zu fällen. Wir brauchen auch keine Wunder oder ähnliches zu Hilfe zu rufen, um diese „Sichtungen" zu rechtfertigen, sondern Ursache ist einzig und allein der zivile sa`udische Ummu l-qurā-Kalender, der nicht nach der Sichtung des Hilāls berechnet ist, der aber in der Praxis immer wieder unbedarfte Leute dazu verleitet, den Hilāl einen Tag zu früh zu suchen und dann irgend etwas in ihrer Einbildung für den Hilāl zu halten, sowie der sa`udische Oberste Justizrat, der diese unmöglichen Sichtungsmeldungen ohne wissenschaftliche Überprüfung akzeptiert und die Ergebnisse der offiziellen sa`udischen Sichtungskommitees und die Einwände der Astronomen stets ignoriert.

Aber es gibt nur EINE Richtschnur für die Festlegung der Monatsbeginne im Islam: Der Beginn des Monats Ramaḍān wird nicht von uns Menschen oder von irgendwelchen Organisationen oder Gelehrten festgelegt, sondern er wird durch Allāh (t) festgelegt. Die Menschen können Allāhs (t) Willen an der Stellung der Gestirne Sonne und Mond ablesen, und der Prophet Muḥammad (s) hat uns angewiesen, wie wir dabei konkret vorzugehen haben. Die Anweisung lautet im Wesentlichen: Beginnt den neuen Monat, wenn ihr den Hilāl seht.

Am Montag, dem 3. Oktober war es aber für NIEMANDEN auf der Erde möglich, den Hilāl zu sichten. Egal, was für Meldungen aus verschiedenen Ländern berichtet wurden, egal wer oder was behauptete, an diesem Tag wäre irgendwo der Hilāl gesichtet worden, es ist entweder Irrtum, Lüge, Täuschung oder grenzenlose Dummheit. Allāh (t) hat den Menschen in Seiner Gnade auch die Wissenschaft der Astronomie geschenkt, und uns angewiesen, sie zu nutzen. Die Menschen nutzen sie ja auch unvoreingenommen zur Berechnung der täglichen Gebetszeiten, zur Berechnung der Qibla, zur Navigation auf dem Meer, usw. Nur zur Absicherung von möglichen bzw. zur Ablehnung von unmöglichen Sichtungen des Hilāls wird sie nicht genutzt. Aber ihre Ergebnisse sind dennoch eindeutig: Es mag in anderen Fällen Unsicherheiten geben, aber gerade für den 3. Oktober gibt es NICHT DIE GERINGSTE Unsicherheit oder einen Zweifel daran, dass der Hilāl an diesem Tag nirgendwo auf der Welt sichtbar war, auch nicht mit den stärksten Teleskopen.

Wissenschaftlich war die Sache absolut klar, und der Wille Allāhs (t) war somit eindeutig erkennbar: Der erste Fastentag des Ramaḍān konnte frühestens Mittwoch, der 5. Oktober sein. Für Deutschland hatten wir den besonderen Fall, dass sogar am Dienstag noch eine Sichtung des Hilāls extrem schwierig, wenn nicht sogar als unmöglich angesehen werden musste. Eine sozusagen „extreme" Position (aber nicht grundsätzlich abzulehnen) war es daher, sogar den Mittwoch noch als letzten Tag des Ša`bān anzusehen, und erst am Donnerstag das Fasten im Ramaḍān zu beginnen. Einige Geschwister in Deutschland und Österreich haben dies sogar so praktiziert.

Wenn jemand allerdings bereits am Dienstag mit dem Fasten begonnen hat, so hat er damit leider unzweifelhaft noch im Ša`bān gefastet, er kann also diesen Tag nicht als „Fasten im Ramaḍān" betrachten. Das Fasten am letzten Tag des Ša`bān ist eigentlich verboten, aber für das Fasten von Millionen Muslimen im Nahen Osten und anderswo an diesem Tag müssen sich am Jüngsten Tag diejenigen vor Allāh (t) verantworten, die diese Millionen Muslime wider besseres Wissen falsch informiert haben. Und Allāh (t) weiß es am besten.

Vortrag zum Thema „Erläuterung der Mondsichel aus religiös-islamischer und astronomischer Sicht“ auf Video-CDs

Vortrag_Titel

Im Ramaḍān 1425 wurde von Br. Aḥmad Kaufmann im Haus der Bildung in Ludwigshafen/Rh. ein Vortrag gehalten, der umfassend und detailliert auf das Thema der Mondsichtung und auf die Problematik der Monatsbeginne einging. Im Einzelnen wurden dabei folgende größeren Themen angesprochen:

  • Warum ist es für den Muslim wichtig, sich mit der Astronomie und der Mondsichtung zu befassen?
  • Was geschieht jeden Monat über uns am Himmel?
  • Wenn die Mondbewegung so kompliziert ist, was kann man dann überhaupt berechnen?
  • Was kann die Astronomie und Mathematik zur Hilāl-Beobachtung beitragen?
  • Wie sieht idealerweise eine Šarī`a-gemäße Bestimmung der Monatsbeginne aus?
  • Wie sieht die derzeitige Praxis der Monatsbeginne in den islamischen Ländern aus?
  • Kann man im Sinne einer Maṣlaḥa das Prinzip der „Einheit der Umma“ anwenden um die Monatsbeginne zu vereinheitlichen, selbst wenn sie falsch sind?

Dieser Vortrag mit anschließender Diskussion wurde aufgezeichnet und lag in Form von 2 Video-CDs vor (Sprache Deutsch, Gesamtspieldauer ca. 2,5 Std.). Da der Vortrag inzwischen nicht mehr in allen Aspekten dem neuesten Stand entspricht, sind diese nicht mehr erhältlich.

Wann ist das Opferfest (`Īdu l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) 1425 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Montag, dem 10. Januar 2005 um 12:04 Uhr UT (d.h. 13:04 Uhr MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen ist an diesem Tag in Asien, Afrika, Europa, Nordamerika und dem größten Teil von Südamerika eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Theoretisch könnte an diesem Tag die junge Mondsichel nur in Chile mit starken Teleskopen und vom südöstlichen Pazifik mit optischen Hilfsmitteln aus gesehen werden können. Aus diesen Gebieten ist jedoch an jenem Tag keine Mondsichtung durch Muslime zu erwarten. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 10. Januar nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Dhû-l-hijja 1425

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Dienstag, dem 11. Januar kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von fast allen Gebieten der Erde aus gesehen werden kann.

Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der Monat Dhū-l-ḥijja 1425 n.H. weltweit erst mit Sonnenuntergang des 11. Januar 2005 beginnt. Der erste Tag des Opferfestes (`Īdu-l-Aḍḥā, Kurban Bayramı) am 10. Dhū-l-ḥijja kann somit weltweit am Freitag, dem 21. Januar 2005 begangen werden.

Mondsichtung.de wird in šā’a-Llāh demnächst noch über die aktuelle Situation berichten.

2. Stellungnahme der AUASS zum Opferfest

Am 2. Januar 2005 wurde von der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) eine Stellungnahme zum Tag des Opferfestes herausgegeben, in der aufgezeigt wurde, dass am Montag, dem 10.1.2005 der Mond in allen islamischen Staaten vor der Sonne untergehen wird, womit wissenschaftlich belegt wurde, dass eine Sichtung an diesem Tag nicht möglich ist, und folglich der Monat Dhū-l-ḥijja 1425 am Mittwoch, dem 12. Januar beginnen wird, und der erste Tag des gesegneten Opferfestes auf Freitag, den 21. Januar 2005 fällt.

Nach den in der Zwischenzeit erfolgten verwirrenden und widersprüchlichen Meldungen aus Sa`ūdi-Arabien gab die AUASS am 15. Januar 2005 eine weiteres Kommuniqué zu diesen Vorgängen heraus, in dem in deutlichen Worten Stellung dazu genommen wird. mondsichtung.de schließt sich dieser Meinung voll und ganz an, die deutsche Übersetzung folgt weiter unten:

Statement 2 AUASS Dhû-l-hijja 1425

Übersetzung:

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Kommentar der AUASS zur Änderung des Termins des Opferfestes

Ing. Muḥammad Šawkat `Ūdah Stellv. Vorsitzender des Komitees für die Neumonde, Kalender, und Zeitbestimmung Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Der Oberste Justizrat im Königreich Sa`ūdi-Arabien hat am Mittwoch, dem 12. Januar 2005 ein Kommuniqué herausgegeben, in dem erwähnt wurde, dass es keinen Nachweis einer Sichtung des Hilāls des Monats Dhū-l-ḥijja am Montag gebe, und dass Mittwoch, der 12. Januar 2005 der Erste der Tage des Monats Dhū-l-ḥijja 1425 sei. Also sei Freitag [21.1.05] der Erste der Tage des gesegneten Opferfestes, und wir waren wirklich sehr glücklich aus Anlass dieser korrekten und in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Tatsachen stehenden Bekanntmachung. Aber wir wurden am Freitagabend, dem 14. Januar 2005 durch ein anderes Kommuniqué des Obersten Justizrates im Königreich Sa`ūdi-Arabien überrascht, das mit einer Bestätigung seines ersten Kommuniqués begann, aber danach folgende Mitteilung erwähnte:

„In Anbetracht dessen, dass am Freitagabend, dem 3. Dhū-l-ḥijja nach dem Ummu-l-qurā-Kalender mehrere Zeugen einer Sichtung des Hilāls (am Montag) in der Nacht zum Dienstag vorstellig wurden, sie waren aus al-Sayḥ im Osten der Provinz al-Rayn, und dass das Gericht von al-Rayn darüber informiert wurde, wo sie der ehrenwerte Richter von al-Rayn einbestellte und wo zwei von ihnen erschienen, die ihrer beider Sichtung des Dhū-l-ḥijja-Hilāls nach Sonnenuntergang am Montag, dem 29. Dhū-l-qa`da bezeugten, und es sah ihn jeder Einzelne von ihnen beiden auch noch, nachdem sie das Abendgebet gebetet hatten, und es erwähnte jeder Einzelne von ihnen beiden, dass er ihn in der Nacht zum Mittwoch hoch sah und sichtbar bleibend bis zum Nachtgebet...“

Demzufolge verkündete der Rat, dass Dienstag [11.1.05] der Erste der Tage des Monats Dhū-l-ḥijja sei, und dass Donnerstag [20.1.05] der Erste der Tage des Opferfestes sei. In Wahrheit erfordert diese Bekanntmachung aber einen Widerspruch, denn der Mond ging am Montag [10.1.05] in allen islamischen Staaten bereits vor der Sonne unter, folglich war die Sichtung des Hilāls am Montag nichtig und unmöglich, da der Mond sich nach Sonnenuntergang nicht über dem Horizont befand! In Kuala Lumpur, der Hauptstadt Malaysias, ging der Mond bereits 5 Minuten vor der Sonne unter, in Makka al-Mukarrama und in Rabāṭ 3 Minuten. Im Gebiet von al-Sayḥ, wo einige Zeugen eine Sichtung des Hilāls behaupteten, ging die Sonne am Montag um 6:57 Uhr unter, und der Mond um 6:53 Uhr, d.h. der Mond war bereits 4 Minuten vor der Sonne untergegangen, aber wir sind überrascht darüber, dass jemand an jenem Tag dort eine Sichtung des Hilâls nach Verrichtung seines Abendgebets (d.h. ca. 20 Minuten nach Sonnenuntergang) behauptete! Welch ein Wunder! Sind die wissenschaftlichen Berechnungen bis zu einem derartigen Grad falsch gewesen? Ist es in der gesamten Geschichte der Menschheit jemals vorgekommen, dass die astronomischen Berechnungen darauf hinwiesen, dass die Sonne z.B. um 6 Uhr abends untergehen wird, und danach kam jemand der bezeugt, dass er die Sonne von 6 Uhr bis um 6:20 Uhr sah? Sind die astronomischen Berechnungen exakt für die gesamten Himmelskörper, aber um mindestens 20 Minuten falsch im Hinblick auf den Mond? Warum halten wir die astronomischen Berechnungen für glaubwürdig beim Zeitpunkt des Sonnenuntergangs, denn auf ihrer Grundlage beten wir ja das Abendgebet und brechen wir das Fasten im Ramaḍān, während sie im schlimmsten Maße ignoriert werden im Hinblick auf den Mond? Schließlich wünschen wir, dass die Verantwortlichen in den islamischen Staaten den Monat Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage einer korrekten Sichtung des Hilāls beginnen, und nicht basierend auf Behauptungen, die unvereinbar sind mit den einfachsten wissenschaftlichen Fakten, und deren Akzeptanz auf nichts anderes hinweist als auf eine komplette Ignoranz dieser einfachen Fakten. Zahlreiche islamische Staaten verkünden den Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage einer korrekten Sichtung des Hilāls und sie folgen Sa`ūdi[-Arabien] nicht in seiner Bekanntmachung, insbesondere wenn sie falsch war, zu diesen Staaten gehören Indonesien, Malaysia, Iran, Marokko und zahlreiche andere islamische Staaten. Der Šaykh Ibn `Uthaymīn* bestätigte, dass es für die islamischen Staaten nicht zwingend ist, der Bekanntmachung Sa`ūdi[-Arabiens] bei der Festlegung des Beginns des Monats Dhū-l-ḥijja zu folgen! Vielmehr ist [nur] der Wallfahrer an das gebunden, was ihm Sa`ūdi[-Arabien] bekannt gibt, wohingegen die islamischen Staaten den Monat Dhū-l-ḥijja auf der Grundlage ihrer [eigenen] Sichtung des Hilāls beginnen, denn dies war die gültige Praxis zur Zeit des Gesandten (s) und in allen islamischen Staaten, erst in der letzten Zeit begannen einige islamische Staaten damit, der sa`ūdischen Bekanntmachung zu folgen, selbst wenn sie klar und offenkundig falsch war! Es ist wirklich bedauerlich, dass eine Stelle den Nachweis einer Sichtung des Hilāls um 20 Minuten nach Sonnenuntergang bekannt gibt, während der Mond in diesem Moment eigentlich längst unter dem Horizont war, [und dies] am selben Tag an dem die Amerikanische Weltraumbehörde NASA und die Europäische Weltraumbehörde den Erfolg einer Landung eines ihrer Raumfahrzeuge auf der Oberfläche des Mondes des Planeten Saturn namens Titan bekannt gaben! Wie gut beherrscht doch der Westen den Gebrauch der astronomischen Berechnungen, denn sie landen damit auf der Oberfläche des Mondes des Planeten Saturn, während wir leider immer noch miteinander diskutieren, ob die astronomischen Berechnungen exakt sind oder nicht!

* Bekannter zeitgenössischer islamischer Rechtsgelehrter aus Sa`ūdi-Arabien (Anm. d. Übers.)

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Aḥmad Kaufmann

3. „Zeugen des Unmöglichen“ - Auch in Sa`udi-Arabien wird Kritik öffentlich laut

In der sa`udischen Zeitung al-Waṭan erschien mit der Ausgabe vom Donnerstag, 10. Dhū l-ḥijja 1425 n.H./20. Januar 2005 n.J. (Nr. 1574 – 5. Jahrgang) unter dem Titel "Šuhūd al-mustaḥīl" ein bemerkenswerter Artikel, der einiges Licht auf die Ereignisse in Sa`udi-Arabien anlässlich des Beginns des diesjährigen Monats Dhū l-ḥijja wirft. (Der arabische Originaltext ist hier einzusehen)

Auf der einen Seite wird hier exemplarisch klargestellt, auf welche „Zeugen“ sich die Entscheidungen des Obersten Justizrats (Majlis al-Qaḍā’ al-A`lā) stützen, auf der anderen Seite kann man mit Erschrecken (wenn nicht Entsetzen) feststellen, welche Einstellung der Vorsitzende des Obersten Justizrates gegenüber den Wissenschaftlern und Astronomen im Allgemeinen einnimmt.

Anmerkung: Der Text der deutschen Übersetzung erscheint nicht immer einfach formuliert und verständlich, aber dies gibt nur die Diktion und Formulierung des arabischen Originals wieder. Es lohnt sich trotzdem, den Artikel zu lesen, der einen Meilenstein in der sa`udischen Informationspolitik darstellt und hier erstmals in deutscher Übersetzung vorliegt. Auch dort in Sa`udi-Arabien wird langsam Kritik öffentlich laut, in šā’a-Llāh wird es eines Tages Früchte tragen.

Zeugen des Unmöglichen

Ḥamza al-Muzayniyy (sa`ūdischer Schriftsteller)

Noch immer entfacht das Problem der Ahilla umfassendere Diskussionen. In den meisten Fällen entbrannte eine Diskussion über den Beginn des Monats Ramaḍān und sein Ende. Dieses Mal entbrannte sie [jedoch] über die Festlegung des Beginns des Monats Dhū l-ḥijja des Jahres 1425 n.H. Der Anlass war, wie gewöhnlich, dass der Justizrat die Zeugenaussage von Menschen zur Grundlage nahm, die bezeugen, dass sie den Hilāl mit direkter visueller Sichtung sahen, im Widerspruch zu den realen Verhältnissen.

Der Rat erließ dieses Mal zu Beginn der Angelegenheit ein Kommuniqué, worin erklärt wurde, dass jene [Leute], deren Zeugnis man gewöhnlich annimmt, keine Sichtung des Hilāls in der Nacht zum Dienstag bezeugten. Der Entschuldigungsgrund war, dass er [von Wolken] verdeckt war; deshalb wurde festgelegt, dass der Beginn des Monats am Mittwoch sei. Aber [dann] erschienen zwei Zeugen, die ihn in jener Nacht sahen, und dies veranlasste den Rat dazu, eine weitere Verordnung zu erlassen, wonach Dienstag der Erste der Tage des Monats Dhū l-ḥijja war.

Die Verordnung kam für alle überraschend, denn die King `Abdu l-`Azīz City for Science and Technology (KACST)* hatte eine Mitteilung herausgegeben, wonach der Hilāl am Montag überall im gesamten Königreich vor der Sonne untergeht. Dies heißt, dass eine Sichtung des Hilāls nach Sonnenuntergang an jenem Tag unmöglich ist aus dem einfachen Grunde, dass er sich nicht mehr über dem Horizont befindet.

Viele Menschen waren darüber beunruhigt, dass sie den Hilāl am Mittwoch hoch sahen, und sie argwöhnten, dass der Grund für seine Höhe wäre, dass es ein Hilāl des Dienstags sei. Aber die wissenschaftliche Erklärung für diese Höhe ist sehr einfach: Jenes [ist so], weil seit seiner Geburt etwa 37 Stunden vergangen waren. Vielleicht sollten wir uns daran erinnern, dass Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān, der Vorsitzende des Justizrates, die Höhe des Hilāls als Argument in dem Kommuniqué vorbrachte, welches er am 9.11.1425 n.H. herausgab, und dies ist, was bei den Menschen den falschen Eindruck eines Zusammenhangs zwischen der Höhe des Hilāls und dem Beginn des Monats erweckt.

Was die Aufmerksamkeit auf das Kommuniqué lenkt, das der Vorsitzende des Obersten Justizrates herausgab, und auf das Interview, welches die Zeitung `Ukāẓ** mit ihm durchführte, sind die vielen Ausdrücke mit denen die beiden Zeugen beschrieben wurden, auf die sich der Rat bei der Bestätigung der Sichtung in der Nacht zum Dienstag beruft. Sie werden beschrieben als „verständige Männer im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte“, die zu den „unbescholtenen, vertrauenswürdigen und kenntnisreichen Leuten gehören“, und „die Männer und keine Kinder sind, oder welche, denen der Zustand des Mondes verborgen bliebe, denn sie gehören zu den ‚Leuten der Weidewirtschaft und der Kamele‘“.

Dieser Nachdruck bei der Empfehlung der beiden Zeugen lässt möglicherweise darauf schließen, dass er ein Hinweis darauf ist, dass sich der Rat über die Kraft der Aussage einer Unmöglichkeit der Hilāl-Sichtung in dieser Nacht bewusst war. Deshalb musste man zurückgreifen auf ein Erbringen umfassender Charakteristika der beiden Zeugen entsprechend der Stärke jenes Arguments. Diese umfassende Beschreibung der beiden Zeugen bedeutet [jedoch] ihrer beider Charakterisierung in jeder möglichen Weise, sonst gäbe es keine Beziehung zwischen ihrer beider „Zugehörigkeit zu den Leuten der Weidewirtschaft und der Kamele“ und der Richtigkeit ihrer beider Zeugnisse. Denn was die sonstigen Quellen betrifft, so liefern sie ein anderes Bild der beiden Zeugen. Denn ein Reporter der Zeitung „al-Ḥayāt“ ging nach al-Rayn*** und suchte Kontakt zu ihnen beiden, aber er wurde darüber informiert, dass beide niemanden treffen wollten „wegen ihrer beider Furcht vor dem Neid, und weil sie sich beide für den Ḥajj vorbereiteten“. Und dass es einen dritten Grund gibt, und zwar dass es ihnen beiden verboten ist, irgendjemanden zu treffen, außer unter bestimmten Bedingungen. Und der Reporter verwies auf die Beschreibung einiger Leute, dass sie beide einige Charakteristika besäßen, die nicht darauf hinwiesen, dass sie sich beide durch etwas Außergewöhnliches auszeichneten.

Des weiteren ging eine Delegation von Astronomen der KACST in diese Region und hatte Erfolg mit einem Treffen der beiden Zeugen. Sie fand, dass sie beide im hohen Alter waren und das Alter jedes einzelnen von ihnen beiden überstieg die 80. Es ist hier nicht meine Absicht ihrer beider Persönlichkeiten in Zweifel zu ziehen, oder ihrer beider Aufrichtigkeit bei der Erzählung über das, was sie für einen Hilāl hielten. Sondern ich möchte nur darauf hinweisen, dass man höchste Anstrengungen unternehmen muss zur Bestätigung und Überprüfung der beiden Zeugenaussagen.

Es ist auch auffällig, dass der Justizrat vom wörtlichen Verständnis abgeht, welches wir bei seinem Verständnis des Ḥadīth kennen: „Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung, und wenn er für euch bedeckt ist, so vollendet die Anzahl mit dreißig Tagen“. Der reine Text dieses Ḥadīth assoziiert eine Verbindung mit dem Ramaḍān. Aber der Rat folgert jetzt daraus eine Notwendigkeit der Sichtung für den Beginn und das Ende eines anderen Monats als des Ramaḍān. Šaykh al-Laḥīdān sagt: „Die an einen vollendeten Monat gebundene `Ibāda wird nur veranlasst durch die Sichtung des Hilāls den Beginn betreffend, und danach durch seine Sichtung das Ende betreffend, und auch der Vollzug des Ḥajj zu seiner Zeit, von welcher Allāh will, dass er darin stattfindet, ist nicht erfüllt außer durch das Erbringen von Beweisen einer Bestätigung des Hilāls und seiner Erkenntnis.“ Es war zu erwarten, dass der Rat sich wörtlich an den Ḥadīth hält und ihn nicht verallgemeinert im Hinblick auf eine Festlegung des Beginns der anderen Monate.

Das Kommuniqué des Šaykh al-Laḥīdān und das Interview von `Ukāẓ mit ihm machen deutlich, dass der Rat mit Komitees in Verbindung steht, die bekannt sind für die Bestätigung der Ahilla, und mit ihnen Richter entsendet, denn er sagt: „... die Komitees, welche gewöhnlich in ihrem Bereich den Hilāl sichten, wurden zusammen mit den Richtern in den Gerichten formiert, und sie gingen hinaus zur Untersuchung und ihrer Beobachtung einer Hilāl-Sichtung, und mit ihnen gingen noch einige Angehörige anderer staatlicher Observatorien hinaus. Danach verließen sie ihre Aufenthaltsorte, denn sie sichteten nicht den Hilāl von Dhū l-ḥijja in der Nacht zum Dienstag, da der Hilāl für uns bedeckt war.“

Er legt diese Angelegenheit im Detail dar in seiner Aussage: „Beim Herankommen des Monats und insbesondere des Monats, bei dessen Herankommen Sorgfalt verwendet werden muss, werden die Gerichte informiert und die Richter fordern die Leute auf, von denen bekannt ist, dass sie sich gewöhnlich um eine Sichtung des Hilāls bemühen und scharfes Sehvermögen haben. Eine Anzahl geht kurz vor Sonnenuntergang hinaus, mit ihnen Richter und Abgeordnete der Bezirksregierung oder des Verwaltungszentrums, sie bleiben am [jeweiligen] Ort des Zentrums zur Beobachtung des Hilāls, deshalb ist dies seit langem eine übliche Angelegenheit.“

Der Šaykh al-Laḥīdān bestätigt ein weiteres Mal, dass der Rat annehme, was ihm die Observatorien seit langer Zeit sagen. Aber was in seinem Kommuniqué und in seinem Interview steht, weist darauf hin, dass der Rat mit den Observatorien [in einer Weise] umgeht, [die] mit viel Abneigung und Herabsetzung durchsetzt [ist]. Denn er sagt über die Meinung der Astronomen zur Höhe des Hilāls in der Nacht zum Mittwoch: „Es ist bedauerlich, dass die ‚Leute des Berechnens‘ oder wie es auch genannt wird, ‚der Astronomie‘, bei dieser gewaltigen Höhe aussagten, dass er am Dienstag bereits vor der Sonne unterginge“ (sic, gemeint war „Montag“). Ich muss hier darauf hinweisen, dass Šaykh al-Laḥīdān selbst in dem Interview sagte, dass die Höhe des Hilāls an sich kein Hinweis für das Mondalter sei. Als der Zeitungsreporter ihn befragte über die Möglichkeit, dass die Astronomen Fehler bei ihrer Beobachtung des Hilāls machten, sagte er: „Das wissen wir nicht, aber sie schauen zum Horizont und sie schauen in die Bücher.“ Diese Erwiderung erweckt den Eindruck einer nicht vorhandenen Wertschätzung des Šaykh al-Laḥīdān für die Astronomen, oder vielleicht einer nicht vorhandenen Kenntnis darüber, was sie tun. Vielmehr ist seine Beschreibung nichts anderes als ein Urteil über ihre mangelnde Qualifikation.

Der Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān wiederholt seine Rechtfertigung dessen, dass der Rat sich nicht auf die Astronomen und ihre Arbeit in den Observatorien verlässt, denn dies ergebe sich daraus, dass jene selten bei den Gerichten vorstellig würden zur Abgabe ihrer Zeugenaussagen über eine Sichtung des Hilāls. Die Frage ist nun: Solange der Oberste Justizrat einige Richter beauftragt, mit den Komitees hinauszugehen, die eine Sichtung des Hilāls mit bloßem Auge versuchen - und es oft etwas ist, dessen Ergebnisse falsch sind, wäre es dann nicht das Beste, wenn der Rat schon besorgt ist um Genauigkeit und um Hilfesuche bei den Astronomen, dass er einige Richter zur KACST schickte, um die Stellungnahme der Astronomen an den Beobachtungsorten einzuholen? Und für jene Richter wäre es möglich, dass sie sich selbst über die Sichtung des Hilāls vergewisserten mithilfe der vorhandenen Teleskope.

Der Šaykh Ṣāliḥ al-Laḥīdān beendet das Interview, welches die Zeitung `Ukāẓ mit ihm führte, mit seiner Aussage: „Ich empfehle allen Taqwā Allāhs, Aufrichtigkeit bei der Unterredung, und das Vermeiden des Einmischens in Angelegenheiten, die sie nichts angehen. Der Justizrat denkt darüber nach, demjenigen eine Strafe aufzuerlegen, der sich in die Schriften über den Hilāl einmischt, indem er seine Sichtung oder das Gegenteil behauptet, weil jenes eine Verunsicherung bei den Menschen hervorruft, insbesondere da sie über diese Angelegenheit nicht Bescheid wissen.“ Das Erschreckende an diesen Worten ist, dass sie die schlimmsten Argumente der Gegner der offiziellen religiösen Gremien Sa`udi[-Arabiens] unterstützen, weil die religiösen Meinungen, die diese Gremien herausgeben, nicht auf Überzeugung beruhen, sondern auf einer vereinheitlichten Meinung, auf Zurückweisung, Zwang, Verpflichtung, und einer versagten Gelegenheit für die Anderen, ihren Standpunkt in der diskutierten Angelegenheit darzulegen.

Wir waren schon lange Zeit die Opfer solcher Verdächtigungen, aber jetzt bestätigt der Vorsitzende einer der größten offiziellen Institutionen es in aller Offenheit. Dass Šaykh al-Laḥīdān den Ausdruck „Auferlegung von Strafe“ [gebraucht], anstelle in diesem [Zusammenhang] von Gerichtsverhandlung zu sprechen, ist auffallend. Dieses heißt, dass der Justizrat, welcher die letzte Zuflucht der Gerechtigkeit und der Straffreiheit für die Menschen ist, außer nach ihrer sicheren Verurteilung für das, wessen man sie beschuldigt, vielleicht dieses ehrenvolle Amt überschreitet, indem er ohne Gerichtsverhandlung zur Strafe verurteilt, wenn er selbst Partei im Verfahren ist.

Also die Wiederholung der Aussage darüber, dass eine Angelegenheit die Landsleute nichts anginge, was eine Aberkennung ihres Rechtes darüber zu reden notwendig macht, ist eine ihm nicht erlaubte Angelegenheit, denn darin läge ein Monopol für die Wahrheit und eine Bevormundung der Muslime und ein Entzug ihrer Freiheit zu denken und sich über Angelegenheiten zu äußern, die sie für sich als wichtig ansehen.

Was das Verbrechen betrifft, von dem der Vorsitzende des Obersten Justizrats möchte, dass die, die darüber schreiben, bestraft werden, so ist dies „die Verunsicherung“ für die Menschen. Aber es ist klar, dass die Quelle der Verunsicherung jene aufeinanderfolgenden und sich widersprechenden Kommuniqués sind, die nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbauen.

Kurz gesagt, was in diesem Jahr geschah zum Ende des Monats Ramaḍān, beim Nichtvorliegen einer Zeugenaussage zum Beginn des Monats Dhū l-qa`da, und dem Durcheinander und dem Widerspruch zum Beginn des Monats Dhū l-ḥijja, verlangt vom Staat einige Maßnahmen zu treffen zum Beenden dieser Situation, deren Fortdauer nicht zulässig ist, insbesondere da es bei uns im Königreich Mittel gibt, die uns das Erreichen von exakt zutreffenden Entscheidungen zur Festlegung des Beginns der Monate und ihres Endes ermöglichen, und das ist es, was uns davon befreit, zu Opfern von Zeugen des Unmöglichen zu werden.

(c) Übersetzung aus dem Arabischen: Gerhard Aḥmad Kaufmann

Anmerkungen:

* Eine unabhängige wissenschaftliche Organisation des sa`udischen Staates in Riyāḍ, dort wird auch der unselige Ummu l-qurā-Kalender berechnet. Hier ein Link zu ihrer (englischen) Webseite.

** Der arabische Text dieses Artikels in der Zeitung `Ukāẓ vom Montag, 7. Dhū l-ḥijja 1425 n.H./17. Januar 2005 kann hier eingesehen werden.

*** Ein Ort ca. 175 km südwestlich von Riyāḍ

Wann ist `Īdu l-Fitr (Ramazan Bayramı) 1425 n.H.?

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Šawwāl 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond des Monats Šawwāl tritt ein am Freitag, dem 12. November 2004 um 14:28 Uhr UT (d.h. um 15:28 MEZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen würde die junge Mondsichel an diesem Tag bestenfalls mit optischen Hilfsmitteln (Teleskopen) im südlichen Pazifischen Ozean gesehen werden können. Dort gibt es allerdings keine Landmassen. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 12. November nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB – siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Shawwâl 1425/1

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Samstag, dem 13. November, wird dann fast überall auf der Welt eine leichte Sichtung der jungen Mondsichel möglich sein. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 13. November nach dem Yallop-Kriterium:

Sichtbarkeitszone Shawwâl 1425/2

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Die astronomischen Daten ergeben somit, dass das Ramaḍān-Fest weltweit von allen Muslimen gemeinsam am Sonntag, dem 14. November 2004 n.J. begangen werden kann. Das gilt sowohl bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung (Ikhtilāfu-l-maṭāli`), als auch bei Anwendung des Prinzips der globalen Sichtung (Ittiḥādu-l-maṭāli`).

Da auf dem amerikanischen Kontinent das Fasten im Monat Ramaḍān korrekterweise bereits am Freitag, dem 15. Oktober begonnen wurde, wird dort somit 30 Tage gefastet werden. In Asien, Arabien, Europa und Afrika, wo korrekterweise das Fasten im Monat Ramaḍān erst am Samstag, dem 16. Oktober begonnen wurde, wird in diesem Jahr nur 29 Tage gefastet werden. Wa-Llāhu a`lam.

2. Stellungnahme der AUASS zum Ramadân-Fest

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Sonntag, der 14. November ist der Erste der Festtage

Ing. Muḥammad Šawkat `Odeh Stellv. Vorsitzender des Komitees für die Neumonde, Kalender, und Zeitbestimmung Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS)

Sonntag, der 14. November 2004 n.J. fällt auf den Ersten der Tage des Monats Šawwāl in diesem Jahr, weil sich die geozentrische Konjunktion des Monats Šawwāl 1425 n.H. am 12. November um 14:27 Uhr UT ereignen wird. An diesem Tag ist die Sichtung des jungen Mondes von allen Staaten der islamischen Welt aus unmöglich, denn der Monduntergang [erfolgt] vor dem Sonnenuntergang. Am Samstag, dem 13. November ist eine Sichtung des jungen Mondes unter Verwendung eines Teleskops zu erwarten in Südost-Asien, den meisten Golf-Staaten, den Ländern von al-Šām, Nordafrika, Südeuropa und dem nördlichen Nordamerika, während eine Sichtung des jungen Mondes mit bloßem Auge zu erwarten ist im Süden der Arabischen Halbinsel, in der Mitte und im Süden des afrikanischen Kontinents, in der Mitte und im Süden von Nordamerika, und im südamerikanischen Kontinent.

Was die Situation des Mondes bei Sonnenuntergang am Samstag in einigen arabischen und islamischen Städten betrifft: In der malaysischen Hauptstadt Kuala Lumpur wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 23:17 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 18:58 Uhr untergehen und der Mond um 19:40 Uhr, d.h. der Mond wird für die Dauer von 42 Minuten nach Sonnenuntergang am Himmel anwesend bleiben; das Mondalter wird im Moment des Sonnenuntergangs 19 Stunden und 41 Minuten betragen. Daraus folgt, dass die Sichtung des jungen Mondes in der Stadt Kuala Lumpur am Samstag mit bloßem Auge [nur] schwierig möglich ist. In der Stadt Makka al-Mukarrama wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 18:52 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 17:42 Uhr untergehen und der Mond um 18:23 Uhr, d.h. der Mond wird für die Dauer von 41 Minuten nach dem Sonnenuntergang verweilen; sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 22 Stunden und 50 Minuten betragen, daraus folgt, dass eine Sichtung des jungen Mondes in der Stadt Makka al-Mukarrama am Samstag mit bloßem Auge [nur] schwierig möglich ist. Betreffend die Stadt `Ammān, so wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 17:40 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 16:43 Uhr untergehen und der Mond um 17:17 Uhr, dies bedeutet, dass der Mond für die Dauer von 34 Minuten nach dem Sonnenuntergang sichtbar sein wird; sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 23 Stunden und drei Minuten sein, daraus folgt, dass eine Sichtung des jungen Mondes in der Stadt `Ammān am Samstag nur unter Zuhilfenahme eines Teleskops möglich ist. In der mauretanischen Hauptstadt Nuakchott wird sich die topozentrische Konjunktion (Neumond) am Freitagabend um 15:08 Uhr lokaler Zeit ereignen, am Samstag wird die Sonne um 18:27 Uhr untergehen und der Mond um 19:19 Uhr, d.h. der Mond wird für die Dauer von 52 Minuten nach dem Sonnenuntergang verweilen; sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 27 Stunden und 19 Minuten sein, daraus folgt, dass eine Sichtung des jungen Mondes am Samstag in der Stadt Nuakchott mit bloßem Auge leicht möglich ist.

Hiermit ruft die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften die Bevölkerung auf, den jungen Mond des Monats Šawwāl am Samstag zu suchen und ihre Ergebnisse an die Union einzusenden, weil die Union seit fünf Jahren monatlich die Ergebnisse des Aufsuchens der Mondsichel veröffentlicht, und zwar im Internet auf der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Wir bitten die Verantwortlichen in den islamischen Staaten, [dass sie] die Bevölkerung nicht dazu aufruft, den jungen Mond am Freitag zu suchen, da der Mond an jenem Tag in allen islamischen Staaten vor der Sonne untergeht. Denn was gibt es für einen Grund die Bevölkerung dazu aufzurufen etwas zu suchen, was nicht vorhanden ist? Der Tag, an dem man den jungen Mond suchen sollte ist Samstag, weil die Möglichkeit einer Sichtung des jungen Mondes an diesem Tag zwischen der Möglichkeit einer Sichtung nur unter Verwendung eines Teleskops und der schwierigen oder leichten Sichtung mit bloßem Auge schwankt, in dem [einen oder] anderen Gebiet.

Es ist wert, die Übereinstimmung der Beobachtungsergebnisse der Mondsichel des Monats Ramaḍān mit den zuvor [angestellten] astronomischen Berechungen zu erwähnen, denn die astronomischen Berechnungen wiesen im Voraus darauf hin, dass die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag, dem 14. Oktober nicht möglich sein würde. Tatsächlich stimmten alle Beobachter der Mondsichel in den islamischen Staaten darin überein, dass die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag nicht möglich war. Darunter waren astronomische Experten, die am Donnerstag eine Suche der Mondsichel des Monats Ramaḍān auf dem Gipfel des Jabal Šams im Sultanat `Oman vornahmen, dessen Höhe 3000 m über NN beträgt. Sie verwendeten drei Teleskope zur Suche nach dem jungen Mond, und die Mondsichel wurde nicht gesehen, wie eigentlich zu erwarten war. Darüber hinaus unternahmen astronomische Experten eine Suche der Mondsichel vom höchsten Gipfel des Jabal al-Šarāt in Jordanien, dessen Höhe 1700 m beträgt. Sie verwendeten zwei computergesteuerte Teleskope und die Sichtung des jungen Mondes war ihnen nicht möglich. Auch Mondsichter aus ganz Australien, Brunei, Indonesien, Malaysia, Iran, `Iraq, Sa`udi[-Arabien], Kuwayt, Algerien, Südafrika, Nigeria und Griechenland waren nicht imstande zu einer Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag, dem 14. Oktober, wie dies die astronomischen Berechnungen schon im Voraus bestätigten. Glückwünsche an die islamischen Staaten, die ihr Fasten am Samstag begannen unter Bezugnahme auf eine Sichtung des jungen Mondes, wie Brunei, Indien, Pakistan, Iran, `Oman, Südafrika und eine Anzahl anderer islamischer Staaten. Es ist möglich in die detaillierten Ergebnisse der Beobachtung der Mondsichel des Monats Ramaḍān Einsicht zu nehmen auf der Seite des Islamischen Projekts zur Beobachtung der Mondsichel (ICOP) an der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Gerhard Aḥmad Kaufmann

Wann beginnt der Ramadân 1425 n.H.

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Ramaḍān 1425 n.H.

Der geozentrische Neumond tritt ein am Donnerstag, dem 14. Oktober 2004 um 2:49 Uhr UT (d.h. 4:49 Uhr MESZ). Nach exakten astronomischen Berechnungen wird an diesem Tag die junge Mondsichel nur vom südamerikanischen Kontinent und vom südlichen Pazifik aus gesehen werden können, d.h. frühestens ca. 16-20 Stunden nach Neumond. In Asien, Afrika und Europa ist an diesem Tag eine Sichtung des jungen Mondes völlig unmöglich. Vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 14. Oktober nach dem Yallop-Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop-Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.

Sichtbarkeitszone Ramadân 1425

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich.)

Am darauf folgenden Freitag, dem 15. Oktober kann dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von fast allen Gebieten der Erde aus gesehen werden kann. Dies ist wieder ein schönes Beispiel dafür, dass der islamische Monatsbeginn nicht überall auf der Welt mit dem selben Kalenderdatum zusammenfallen muss. Nach der Wahrscheinlichkeit wird der junge Mond im Verlauf mehrerer Jahre genauso oft auf der westlichen wie auf der östlichen Hemisphäre zuerst zu sichten sein, und Saudi-Arabien hat dafür kein naturgegebenes Vorrecht!

Die astronomischen Daten weisen somit darauf hin, dass der Monat Ramaḍān 1425 n.H. auf dem amerikanischen Kontinent mit Sonnenuntergang des 14. Oktober begonnen werden kann. Für den gesamten Bereich von Australien, Asien, Arabien(!), Afrika und Europa beginnt der Monat Ramaḍān 1425 n.H. allerdings erst mit Sonnenuntergang des 15. Oktober 2004.

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2. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

Nach einer Aussage von Dr. Zakiy Āl Muṣṭafā, der in Sa`ūdi-Arabien für die Erstellung des Ummu-l-qurā Kalenders verantwortlich ist, wird Sa`ūdi-Arabien in diesem Jahr den Ramaḍān offiziell nach dem Ummu-l-qurā Kalender am Freitag, dem 15. Oktober beginnen (Email an Br. Muhammad Hafiz, USA). Dies liegt daran, dass bereits der Monat Ša`bān aufgrund einer absurden „Sichtung“ des Hilāls (zu einem Zeitpunkt bevor in Makka überhaupt die Konjunktion mit der Sonne eingetreten war!) dort einen Tag zu früh begonnen wurde. Dadurch fällt der (falsche) „29. Ša`bān“ in Sa`ūdi-Arabien bereits auf Mittwoch, und daher „muss“ ja zwangsläufig der Hilāl spätestens am (falschen) „30. Ša`bān“, nämlich am Donnerstag „gesichtet“ werden. Das sa`ūdische Justizministerium wird also folglich jede noch so absurde „Sichtungsmeldung“ am Donnerstagabend zum Anlass nehmen, den Ramaḍān auszurufen.

Jeder, der bisher noch an das Märchen geglaubt hatte, dass Sa`ūdi-Arabien die islamischen Monatsbeginne nach der Sunna unseres Propheten (sas) und nach den klaren Anweisungen des Herrn (t) über die Sonne und den Mond, und zwar durch die Beobachtung der jungen Mondsichel festlegt, ist durch diese Aussage eines Verantwortlichen vielleicht eines Besseren belehrt. Dieser jährlich wiederkehrende Skandal einer ebenso unverfrorenen wie beharrlichen Missachtung der Šarī`a liegt der dort verwendete Ummu-l-qurā Kalender zugrunde. Der Ummu-l-qurā Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramaḍān, Šawwāl und Dhū-l-Hijja ist aber nach dem islamischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt.

Genau genommen ist es sogar unzulässig, die bekannten islamischen Monatsnamen für einen Kalender zu benutzen, der nicht auf den islamischen Kalenderregeln basiert! In der Praxis verleitet dieser Kalender deshalb auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Auch in diesem Jahr wird also (das kann man jetzt schon einige Tage vorher sagen) das sa`ūdische Justizministerium wieder solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit anerkennen, wohingegen die gleichzeitigen Nicht-Sichtungen durch die sechs offiziellen(!) Hilāl-Sichtungskomitees in sechs verschiedenen Regionen Sa`ūdi-Arabiens stets ignoriert werden.

Da immer noch viele islamische Organisationen (auch in Deutschland) ebenso willfährig wie ignorant die sa`ūdischen Fehlentscheidungen übernehmen, werden immer wieder Millionen und Aber-Millionen Muslime dazu gebracht, ihre religiösen Pflichten am falschen Tag zu verrichten (das gleiche gilt genauso auch für die Festtage).

3. Zusammenfassung

Qur'ān und Sunna weisen uns an, die Gesetze Allāhs (t) zu erkennen und sie zu nutzen. Der Monat Ramaḍān beginnt, wenn der Hilāl gesichtet wurde. Diese Sichtung darf aber den astronomischen Berechnungen nicht widersprechen, denn diese sind auch nur ein Erkennen und Nutzen der Gesetze Allāhs (t). Es genügt auch NICHT, "einfach nur dem sa`ūdischen Datum zu folgen", denn ein solches Vorgehen hat absolut keine Grundlage in der Šarī`a, um so mehr, wenn es klar erkennbar falsch ist und auf menschlichen Fehlentscheidungen beruht. Das Anstreben einer "Einheit der Umma GEGEN die Gesetze der Šarī`a" ist nicht akzeptabel. Allāh (t) und sein Prophet (sas) haben uns genau gesagt, wie und wann wir den Ramaḍān zu beginnen haben: Nach der Šarī`a ist das Sichten des Hilāls eine Pflicht für die muslimischen Gemeinden; dagegen findet das sa`ūdische Justizministerium, der Ummu-l-qurā Kalender oder die Zusammenkunft von Ausschüssen im warmen Stübchen, um ein wenig arabisches Fernsehen zu schauen, leider keine Erwähnung.

Hiermit seien also alle Muslime aufgefordert, den Hilāl am Donnerstagabend, dem 14.10.2004 und am Freitagabend, dem 15.10. 2004 zu suchen. Bei geeignetem Wetter wird die Sichtung der jungen Mondsichel in šā'a-Llāh aber erst am Freitag, dem 15.10.2004 möglich sein, so dass wir alle gemeinsam am Samstag, dem 16.10.2004 das Fasten im Ramaḍān beginnen können.

Alle angeblichen Sichtungen in Asien, Arabien, Afrika oder Europa am 14.10. sind vom wissenschaftlichen Standpunkt als VÖLLIG UNMÖGLICH zurückzuweisen. Eine mögliche Sichtung des jungen Mondes an diesem Datum in Südamerika ist zum einen nicht zu erwarten (keine islamischen Länder, keine organisierte Hilāl-Beobachtung), und ist des weiteren für uns nicht relevant (da Sichtungsmeldungen aus der westlichen Hemisphäre für die östliche Hemisphäre zu spät kommen). Daher ist ein Ausrufen des Ramaḍān zum 15.10. (wie es leider schon auf vielen Webseiten steht) als FALSCH anzusehen! Wer am Freitag, dem 15.10. fastet, hat nicht im Ramaḍān gefastet, sondern am letzten Tag des Monats Ša`bān. Außerdem wird durch den falschen Beginn des Ramaḍān die segensreiche Laylatu-l-qadr an den falschen Tagen gesucht und dadurch versäumt. Allāh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren falsch informieren und dadurch vom klaren Weg des Islam abbringen! Hier sei noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramaḍān 1425 n.H. beginnt für den gesamten Bereich von Australien, Asien, Arabien, Afrika und Europa erst mit Sonnenuntergang des 15. Oktober 2004, zum ersten Mal gefastet wird dort am Samstag, dem 16. Oktober 2004, wa-Llāhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islam, ich wünsche Euch allen einen gesegneten Ramaḍān, möge Allāh (t) unser Fasten annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salāmu `alaykum, euer Bruder

Aḥmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe bitte auch folgende Links: http://www.jas.org.jo/icop.html, http://www.mondsichtung.de/, http://www.moonsighting.com und viele weitere Links auf diesen Seiten!

Konstruktive Kommentare oder Meldungen von positiven oder negativen Sichtungsergebnissen an den genannten Tagen sind willkommen.

4. Stellungnahme der AUASS zum Ramadân-Beginn

Am 29. September 2004 wurde von der Arabischen Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) folgende Stellungnahme herausgegeben, Übersetzung folgt weiter unten:

Statement AUASS zum Ramadan 1425

Übersetzung:

Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS) Komitee für die Neumonde, Kalender und Zeitbestimmung

Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Samstag, der 16.10. ist der Erste der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān

Samstag, der 16. Oktober 2004 n.J. fällt in diesem Jahr auf den Ersten der Tage des gesegneten Monats Ramaḍān, denn die geozentrische Konjunktion des Monats Ramaḍān 1425 n.H. wird sich am Donnerstag, dem 14. Oktober um 2:48 Uhr morgens Weltzeit ereignen, und an diesem Tag ist eine Sichtung des jungen Mondes von jedem Gebiet der islamischen Welt aus unmöglich, selbst unter Verwendung eines Teleskops. Dagegen ist eine Sichtung des jungen Mondes mit bloßem Auge am Freitag, dem 15. Oktober mit Leichtigkeit von den meisten Staaten der islamischen Welt aus zu erwarten.

Was die Situation des Mondes bei Sonnenuntergang am Donnerstag in einigen der arabischen und islamischen Städte betrifft, so wird in der Hauptstadt Malaysias, Kuala Lumpur, die Sonne um 19:01 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 19:15 Uhr, d.h. der Mond bleibt nur für die Dauer von 14 Minuten nach dem Sonnenuntergang am Himmel anwesend, und das Mondalter im Moment des Sonnenuntergangs wird 8 Stunden und 13 Minuten sein. In der Stadt Makka al-Mukarrama wird die Sonne um 17:57 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 18:15 Uhr, d.h. der Mond verweilt nur für die Dauer von 18 Minuten nach dem Sonnenuntergang, und sein Alter wird zur Zeit des Sonnenuntergangs 12 Stunden und 9 Minuten sein. In der Stadt `Ammān wird die Sonne um 17:11 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 17:26 Uhr, und dies bedeutet, dass der Mond für die Dauer von 16 Minuten nach dem Sonnenuntergang zutage bleibt, und sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 12 Stunden und 22 Minuten sein. In der Hauptstadt Mauritaniens, Nuakchott, wird die Sonne um 18:42 Uhr lokaler Zeit untergehen und der Mond um 19:07 Uhr, d.h. der Mond verweilt nur für die Dauer von 25 Minuten nach dem Sonnenuntergang, und sein Alter zur Zeit des Sonnenuntergangs wird 15 Stunden und 54 Minuten sein.

Diese Werte sind nicht ausreichend um den jungen Mond am Donnerstag von irgendeinem Gebiet der islamischen Welt aus zu sichten, jener Zustand des Mondes ist noch die Phase der Unsichtbarkeit, er ist bei Sonnenuntergang in allen Gebieten der islamischen Welt noch nicht in die Phase der jungen Mondsichel übergegangen. Es ist wert zu erwähnen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Sichtung des jungen Mondes stets größer wird, je mehr wir uns nach Westen begeben. Jenes ist so, weil das Mondalter, seine Verweilzeit, seine Höhe über dem Horizont und das Maß seines Leuchtens zunehmen, je mehr wir uns nach Westen begeben. Dieses bedeutet, dass die Gebiete des arabischen Westens die bevorzugten Gebiete der islamischen Welt sind, um den jungen Mond zu sichten. Und wenn die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag im arabischen Westen nicht möglich ist, so bedeutet dies mit Sicherheit, das sie an jenem Tag von allen Gebieten der islamischen Welt aus nicht möglich ist.

Was den Freitag betrifft, so ist die Sichtung des jungen Mondes nach Sonnenuntergang mit Leichtigkeit möglich von den meisten Staaten der islamischen Welt aus. Weil die Sichtung des jungen Mondes am Donnerstag von jedem Gebiet in der islamischen Welt aus nicht möglich ist, wohingegen seine Sichtung am Freitag von den meisten Gebieten der islamischen Welt aus möglich ist, so sollte der Beginn des Monats Ramaḍān 1425 n.H. am Samstag, dem 16. Oktober sein. Allerdings gibt es einige islamische Staaten, die nicht die Sichtung des jungen Mondes zur Bedingung für den Beginn des Hijriyy-Monats machen, sondern die sich mit [der Bedingung] „Monduntergang nach dem Sonnenuntergang“ begnügen, und in diesen islamischen Staaten wird der Beginn des Monats Ramaḍān am Freitag, dem 15. Oktober sein. Hiermit ruft die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften die Bevölkerung dazu auf, den jungen Mond des Monats Ramaḍān an den beiden Tagen Donnerstag und Freitag zu suchen, und ihre Ergebnisse an die Union zu senden, weil die Union seit fünf Jahren monatlich die Ergebnisse des Aufsuchens des jungen Mondes veröffentlicht, und zwar im Internet auf der Adresse http://www.jas.org.jo/icop.html.

Übersetzung aus dem Arabischen: (c) Aḥmad Kaufmann