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Islam

„Einheit der Umma“? – Zwölf Fragen an jeden Zweifler

Die Hauptquellen der islamischen Šarīʿa sind der Qur’ān und die authentische Sunna. Darin gibt es jedoch keine Belege für die Meinung, dass das ʿĪdu l-aḍḥā-Datum weltweit auf der Grundlage einer Hilāl-Sichtungsmeldung aus Saʿūdi-Arabien oder dem dortigen Ḥaǧǧ-Datum zu bestimmen sei. Auch in den Fiqh-Büchern der Gelehrten gibt es keine Unterstützung für die Annahme, dass das ʿĪdu-l-aḍḥā überall auf der Grundlage des Ḥaǧǧ auszurichten sei. Diejenigen, die den Ḥaǧǧ vollziehen, müssen zwar (leider) an dem Tag nach ʿArafāt gehen, den ihnen die zuständigen Autoritäten dort vorgeben, selbst wenn dies im Widerspruch zu astronomischen Daten oder jemandes persönlicher Mondbeobachtung steht. Aber die Muslime in fernen Ländern machen zuhause keinen Ḥaǧǧ! Sie haben ihr Festgebet und Uḍḥiya am 10. Dhū l-ḥiǧǧa zu verrichten, sie können nicht ʿĪdu l-aḍḥā am 9. Dhū l-ḥiǧǧa feiern, nur weil Saʿūdi-Arabien eine offenkundig falsche Entscheidung traf.

Immer wieder fühlen sich aber islamische Organisationen oder individuelle Muslime genötigt, einem unbegreiflichen Zwang nachzugeben: Sie sagen, dass zum Erreichen einer „Einheit der Umma“ und im Sinne der „Maṣlaḥa“ lieber eine „abgeschwächte“ Position vertreten werden soll. Da es aber GEGEN die eindeutigen Gesetze der Šarīʿa keine „Einheit der Umma“ geben kann, handelt es sich hierbei nicht um eine „abgeschwächte“ Position, sondern um eine Neuerung (Bidʿa) oder Schlimmeres.

Diejenigen, die gerne die verbale Keule schwingen und alle verantwortungsbewussten Muslime der Fitna beschuldigen, die nur dazu aufrufen, die eindeutigen von Allāh (t) aufgestellten Gesetze zur Zeitrechnung zu befolgen und fundierte Informationen dazu liefern, und die stattdessen lieber die „Einheit der Umma in Fasād“ (Aʿūdhu bi-Llāhi min al-šayṭān!) propagieren, sollen bitte für sich die folgenden Fragen beantworten, die von Br. Salmān Ẓafar Shaikh aus den USA formuliert wurden:

  1. Hast Du irgendeinen Beleg aus der Sīra, dass der Prophet Muḥammad (s) jemals versuchte, das ʿĪdu l-aḍḥā-Datum in Madīna mit dem Ḥaǧǧ in Makka zu synchronisieren? (Bitte beachte dabei, dass 10 Nächte und 9 Tage ausgereicht hätten, um einen Boten mit den Neuigkeiten von Makka nach Madīna zu senden.)
  2. Hast Du irgendeinen Beleg, dass die Khulafā’u-l-rāšidīn (rechtgeleiteten Khalifen) diese Synchronisation zwischen Makka und Madīna vornahmen?
  3. Bist Du Dir im Klaren darüber, dass es während mehr als 1000 Jahren islamischer Geschichte für die Muslime in fernen Ländern wie Indonesien unmöglich war, rechtzeitig das Ḥaǧg-Datum für [ihr] ʿĪdu l-aḍḥā zu erfahren? Wie hätte Allāh (t) von uns diese Synchronisation verlangen können, die für mehr als 1000 Jahre unmöglich war?
  4. Bist Du Dir im Klaren darüber, dass ein „Befolgen einer Sichtung in Makka [zur Bestimmung der] weltweiten Daten“ WEDER Ikhtilāfu-l-maṭāliʿ (lokale Sichtung) NOCH Ittiḥādu-l-maṭāliʿ (globale Sichtung – d.h. Befolgen der ERSTEN weltweiten Sichtung, sei es in Saʿūdi-Arabien oder Nigeria oder Fiji...) darstellt?
  5. Welche Widerlegung hast Du für die klaren Fatāwā des Šaykh al-ʿUthaymīn aus Saʿūdi-Arabien und des Muftiy Taqi Usmani (Stellvertr. Vorsitzender der Islamic Fiqh Academy, OIC, Jidda) [...], wie sie hier zu finden sind?
  6. Bist Du Dir im Klaren darüber, dass die Arabische Union für Astronomie und Weltraumwissenschaften (AUASS, angegliedert an die Arabische Liga) mehrfach deutliche Stellungnahmen herausgegeben hat, die feststellen, dass die von Saʿūdi-Arabien bekannt gegebenen Daten falsch sind, und dass es ihnen zum letzten ʿĪdu l-fiṭr nicht einmal gelang, den Hilāl an dem von Saʿūdi-Arabien [genannten] Datum von einem in 4000 m Höhe über Jordanien fliegenden Flugzeug aus und unter Verwendung von Ferngläsern zu sichten? Sogar Šaykh Yūsuf al-Qaraḍāwiyy gab [bereits einmal] eine Fatwā heraus gegen ein von Saʿūdi-Arabien genanntes Datum (siehe hier).
  7. Weißt Du, dass die sechs offiziellen Hilāl-Sichtungskommitees von Saʿūdi-Arabien, die sich in der Nähe von Makka, Riyāḍ, Qaṣīm, Ḥā’il, Tabūk und ʿAsīr befinden, und die jedes aus einem offiziellen islamischen Gelehrten, einem Astronomen, einem Offiziellen der Stadt und aus Freiwilligen zusammengesetzt sind, IN DEN MEISTEN FÄLLEN NICHT ÜBEREINSTIMMEN mit dem offiziellen saʿūdischen Datum?
  8. Bist Du Dir im Klaren darüber, dass die Astronomie darauf hinweist, dass die ganze Welt den Hilāl üblicherweise NICHT am selben solaren Datum sehen kann, da die Erde nicht flach ist?
  9. Bist Du Dir im Klaren darüber, dass zu JEDEM gegebenen Zeitpunkt in der Welt ZWEI Daten existieren aufgrund der künstlichen internationalen solaren Datumsgrenze?
  10. Bist Du Dir im Klaren darüber, dass es in manchen Jahren möglich sein kann, den Dhū l-ḥijja-Hilāl in Nordamerika bereits einen Tag VOR Saʿūdi-Arabien zu sichten? Hätte man nach Deiner Meinung dann den bereits lokal gesichteten Hilāl zu ignorieren und einen weiteren Tag darauf zu warten, bis er in Saʿūdi-Arabien gesichtet würde?
  11. Wenn Du Einheit willst, wäre es dann nicht möglich für diejenigen, die an das falsche zu frühe Datum glauben, dass sie ihr Festgebet aufschieben und es in šā’a-Llāh an „ihrem zweiten Tag“ beten, da man die Festgebete an jedem der drei Tage beten kann? Diejenigen jedoch, die dem richtigen Datum folgen, können nicht einen Tag zu früh beten und eine Bidʿa begehen (denn es ist weder Ikhtilāfu l-maṭāliʿ noch Ittiḥādu l-maṭāliʿ).
  12. Was planst DU an konkreten Schritten um die Datumsangaben aus Saʿūdi-Arabien zu korrigieren? Würdest Du in šā’a-Llāh bereit sein, zu diesem Zweck die Hilfe von JAS/AUASS/weiteren Organisationen zu akzeptieren?

Nach Dr. Salmān Ẓ. Shaikh, Mitglied von ICOP aus den USA

Stellungnahme zum Monat Dhû l-ḥijja 1423 n.H.

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond trat ein am 1. Februar 2003 um 10:49 Uhr UT (d.h. 11:49 Uhr MEZ). An diesem Tag konnte nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 1. Februar nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier) von keinem Gebiet der Erde aus die junge Mondsichel gesehen werden, abgesehen von einigen pazifischen Inseln.

13_kaufmann_1423hja(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.)

Am darauf folgenden Tag, dem 2. Februar konnte dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von allen Gebieten der Erde aus gesehen werden konnte. Die astronomischen Daten wiesen somit darauf hin, dass der erste Tag des Monats Dhū-l-ḥijja 1423 n.H. überall auf der Welt mit Sonnenuntergang am 2. Februar beginnen würde.

2. Aktuelle Sichtungsmeldungen des Dhū-l-ḥijja-Mondes

Wie die astronomischen Berechnungen voraussagten, gab es dann auch keine Sichtungsmeldungen des Hilāls am Abend des 1. Februar, obwohl sich von Indonesien bis Amerika eine Vielzahl von Beobachtern um eine Sichtung bemühten.

Am Abend des 2. Februar wurde der Hilāl dann zuerst gesichtet von Beobachtern im Iran, wo bereits eine Sichtung mit bloßem Auge möglich war. Weiterhin erfolgten Sichtungen in Kuwayt, Baḥrayn, Sa`ūdi-Arabien, Kenia, Algerien, Nigeria und USA. (Quelle: ICOP). Somit begann der Monat Dhū-l-ḥijja für alle Muslime auf der ganzen Welt mit Sonnenuntergang am Abend des 2. Februar 2003 n.J.

Das Opferfest für die nicht an den Heiligen Stätten anwesenden Muslime findet somit nach der Sunna des Propheten (sas) und unter Berücksichtigung der unter dem erhabenen Willen Allāhs (t) stehenden Bewegungen von Sonne, Mond und Erde am Mittwoch, dem 12. Februar 2003 n.J. statt.

3. Die Situation in Sa`ūdi-Arabien

In Sa`ūdi-Arabien trat dieses Mal eine ungewöhnliche Situation ein: Der Oberste Gerichtshof gab am 30. Januar offiziell zu, dass der ausgerufene Beginn des Vormonats Dhū-l-qa`da nicht auf einer bestätigten Sichtung des Hilāls am 3. Januar beruhte und somit Beginn und Ende dieses Monats unsicher seien! (Siehe hier) Deshalb wurde dazu aufgerufen, den Hilāl von Dhū-l-ḥijja am Freitag, dem 31. Januar (mehr als 19 Stunden vor der Geburt des Neumondes!!!) und am Samstag, dem 1. Februar zu suchen.

Konsequenterweise wurde der Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja dann am 2. Februar bekannt gegeben, allerdings ohne auf eine angebliche Sichtung des Hilāls am Vorabend Bezug zu nehmen! (Siehe hier) Wie zuvor dargelegt, war am Vorabend ja auch keine Sichtung des Hilāls in Sa`ūdi-Arabien und anderswo möglich, somit blieb uns in diesem Fall zumindest wieder eine der üblichen unglaubwürdigen und absurden „Sichtungsmeldungen" erspart. Der sa`ūdische Oberste Gerichtshof scheut sich aber nicht, dadurch offen und für jedermann deutlich zu zeigen, dass er gegen die Sunna unseres Propheten (sas) handelt.

Auch die sechs offiziellen Hilāl-Sichtungskommitees, die an sechs verschiedenen Orten in Sa`ūdi-Arabien versuchten, am 31. Januar und am 1. Februar den Hilāl zu sichten, konnten keine Sichtung vermelden. Dennoch wurde, wie seit Jahrzehnten regelmäßig der Fall, der Pilger-Monat in Sa`ūdi-Arabien wieder einen Tag zu früh begonnen, dies als Konsequenz eines bereits falsch terminierten Vormonats und des beharrlichen und unbelehrbaren Festhaltens an dem für zivile Zwecke benutzten Ummu-l-qurā Kalenders, eines von der Mondsichtung unabhängigen Kalenders.

Auch dieses Jahr werden durch diese Fehlentscheidung erneut Millionen und Aber-Millionen Muslime an den Heiligen Stätten ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten, einen Tag zu früh auf `Arafāt stehen und einen Tag zu früh opfern. Allāh (t) wird die Verantwortlichen am Tag des Gerichts für jeden einzelnen Pilger dafür zur Verantwortung ziehen.

4. Fazit

Qur'ān und Sunna weisen uns an, die islamischen Monate mit der Sichtung des Hilāls zu beginnen. Sowohl die Astronomie als Hilfsmittel, als auch die aktuellen Beobachtungen rund um die Welt führten zu dem Ergebnis, dass der Monat Dhū-l-ḥijja 1423 n.H. mit Sonnenuntergang des 2. Februar begann.

Dies bedeutet wiederum, dass der erste Tag des gesegneten Opferfestes für alle Muslime am Mittwoch, dem 12. Februar 2003 n.J. begangen wird.

Diejenigen, die als Pilger an den Heiligen Stätten sind, müssen den Vorgaben des Gastgeberlandes folgen. Für alle anderen Muslime besteht dagegen keinerlei Anlass, der Fehlentscheidung Sa`ūdi-Arabiens oder seiner kritiklosen, willfährigen und im Widerspruch zur Sunna handelnden Nachahmer unter den islamischen Organisationen zu folgen. Es gibt keine Basis in Qur'ān, Sunna, und den Fatāwā der Gelehrten, dass das Begehen des Opferfestes an anderen Orten mit den Pilgern in Makka synchronisiert werden müsste.

Allen Muslimen sei von dieser Stelle ein segensreiches und glückliches Opferfest gewünscht. Möge Allāh (t) ihre Gebete und ihr Opfer annehmen und es ihnen im Diesseits und im Jenseits lohnen - `Īdu-l-aḍḥā mubārak wa sa`īd - Kurban Bayramınız mübarek olsun.

An alle, die am Donnerstag (05.12.02) noch fasten!

Auch wenn Du heute (05.12.02) fastest, habe reines Gewissen, denn Allah (t) kennt unsere Absichten. Nur es ist ein komisches Gefühl, wenn zwei Muslime aus derselben Region oder Gemeinde, die sich um Allahs (t) Willen bemühen, an verschiedenen Tagen fasten.

Das bedrückende Gefühl, dass ich etwas falsch mache und eine große Sünde begehe, indem ich mich von den Anderen trenne oder indem ich mich vielleicht irre, begleitet uns.

Ich möchte darauf hinweisen, dass etwa 75% der Muslime heute (05.12.02) fasten und das Fest am Freitag (06.12.02) zelebrieren (Indonesien, Malaysia, Brunei, Tanzania, Kenia, Süd Afrika, Vereinigtes Königreich, USA) und die restlichen 25% feiern heute, angeführt von Saudi Arabien.

Bruder Ahmad hat die astronomischen Beweise der Unmöglichkeit einer Sichtung am 4. Dezember 02 in Asien, Europa, Afrika und Nord Amerika geliefert. Aber Saudi Arabien hat verkündet, dass sie den Mond gesichtet haben! Nun aber einer der beiden Positionen ist auf jeden Fall falsch, da sie entgegen korrelieren! Entweder man kann den Mond sehen oder nicht. Eine Sichtung zur Hälfte oder "ich hab den Mond gesehen und auch nicht gesehen" gibt es nicht!

JAS hat am 4. Dezember 02 einen Flugzeug organisiert, um den Hilal aus 4000 Metern Höhe zu sichten. Der Flug verlief ohne Probleme und sie kamen wieder heil herunter. Sie haben aber den Mond nicht gesehen. Sie wunderten sich auch, dass sie dennoch bei solchen guten Wetterbedingungen den Mond mit einem Fernglas nicht sehen konnten. Aber die Nachbarn der Jordanier hatten wohl "weitsichtigere" Mondbeobachter.

Kein ICOP Mitglied sah den Mond am 4. Dezember 02! Nicht einmal die Mitglieder aus Nord Amerika, wo die größte Wahrscheinlichkeit bestand den Mond zu sichten. Die ICOP Mitglieder in Saudi Arabien sahen auch nichts, obwohl sie Teleskope benutzt haben...

Sie können alle oben genannten Fakten auf der Schawwal Seite von ICOP in englischer Sprache nachlesen.

Eins möchte ich dem sogenannten DIWAN von hier ausrichten: "Gratuliere, Sie haben sich schon wieder vertan!"

Ich wünsche allen Muslimen ein schönes, frohes Fest und möge Allah uns rechtleiten.

Wassalam

`Îdu l-fitr 1423 n.H. fällt auf den 6. Dezember

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Ende des Ramadân 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond wird in šâ'a-Llâh am 4. Dezember 2002 um 7:35 Uhr UT (d.h. 8:35 Uhr MEZ) entstehen. Zu dieser Zeit wird übrigens im südlichen Afrika eine totale Sonnenfinsternis zu beobachten sein.

Im weiteren Verlauf dieses Tages kann nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 4. Dezember nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - http://www.starlight.demon.co.uk/mooncalc/) davon ausgegangen werden, dass der Hilâl von praktisch keinem Land der Erde aus gesichtet werden kann. Ausnahme davon können frühestens ca. 18-20 Stunden später einige pazifische Inseln sein, was keine Bedeutung für die weiter östlich gelegenen Länder hat.

Am darauf folgenden Tag, bei Sonnenuntergang des 5. Dezember 2002, wird der Šawwâl-Hilâl dann in šâ’a-Llâh bei geeigneten Wetterbedingungen von allen Ländern der Erde aus gesehen werden können.

Der Ramadân 1423 n.H. endet somit für alle Muslime mit Sonnenuntergang am 5. Dezember 2002 n.J. und das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr, Seker Bayrami) fällt auf den 6. Dezember 2002, wa-Llâhu a`lam.

Der 5. Dezember entspricht dem 29. Ramadân, wenn der Fastenmonat am 7. November begonnen wurde, und dem 30. Ramadân, wenn bereits am 6. November gefastet wurde. Durch die weltweite Möglichkeit einer erstmaligen Sichtung des Hilâls am 5. Dezember besteht somit für alle Muslime in der Welt die Gelegenheit, das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr) gemeinsam am 6. Dezember zu begehen.

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(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilâl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilâl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilâl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilâls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilâls während der vergangenen 140 Jahre.)

2. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

In Sa`ûdi-Arabien ist leider wie üblich wieder davon auszugehen, dass dort das Fest einen Tag zu früh ausgerufen wird. Dieser jährlichen Fehlentscheidung liegt der dort verwendete Ummu-l-qurâ Kalender und die ebenso unverfrorene wie beharrliche Missachtung der Šarî`a zugrunde.

Der Ummu-l-qurâ Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramadân, Šawwâl und Dhû-l-Hijja ist nach dem islâmischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt.

In der Praxis verleitet dieser Kalender aber auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Das sa`ûdische Justizministerium erkennt dann solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit regelmäßig an, wodurch Millionen und Aber-Millionen Muslime ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten.

3. Zusammenfassung

Alle angeblichen Sichtungen in Asien, Arabien, Afrika, Europa und Nordamerika am 4.12. sind als UNMÖGLICH zurückzuweisen, und ebenso ist daher ein Ausrufen des Festes des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr) zum 5.12. als ABSOLUT FALSCH anzusehen! Am 5. Dezember muss noch gefastet werden! Allâh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren fehlleiten! Alle, die einer solchen Falschinformation folgen und bereits am 5.12. das Fasten beenden, haben an einem Tag des heiligen Monats Ramadân nicht gefastet und haben diesen Tag nachzuholen!

Hier sei daher noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramadân 1423 n.H. endet für alle Muslime mit Sonnenuntergang des 5. Dezember 2002 n.J. und das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr, Seker Bayrami) fällt auf den 6. Dezember 2002, wa-Llâhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islâm, ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Fest des Fastenbrechens, möge Allâh (t) unser Fasten im Ramadân annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salâmu `alaykum, euer Bruder

Ahmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Anmerkungen zur Erklärung des sogenannten DIWAN

Unzweifelhaft sind die Angaben zum Eintritt des Neumondes korrekt, ebenso die Einschätzung der Nicht-Sichtbarkeit des Hilâls am 4.11. in Makka al-Mukarrama. Dann folgen aber leider in keiner Weise belegte Behauptungen:

Denn Dienstag, der 5. November ist nicht der „Vollendende“ des Monats Ša`bân, da der Monat Ša`bân nach der Šarî`a (auch in Makka al-Mukarrama!) erst am 8. Oktober begann. Am Abend des 6. Oktober gab es nur eine teleskopische Sichtung in den USA durch einen Nicht-Muslim, die islamisch nicht relevant ist. Erste gültige Sichtungen des Hilâls gab es erst am 7. Oktober, siehe dazu auch www.jas.org.jo/sha23.html. Der in Sa`udi-Arabien verwendete zivile Ummu-l-qurâ Kalender hat zur Bestimmung von islamischen Daten keinerlei Relevanz.

Am 5. November wird auch die Sichtung des Hilâls in Makka al-Mukarrama keinesfalls „sehr deutlich“ sein, da dies an jenem Ort in šâ’a-Llâh nur mit optischen Hilfsmitteln möglich sein wird, d.h. mit starken Ferngläsern oder Teleskopen, die bereits vorab auf die exakte Position des Hilâls am Himmel ausgerichtet sind. Eine spontane Sichtung mit bloßen Augen ist dort jedoch nicht zu erwarten. Dies ist keine Behauptung, sondern durch astronomische Berechnungen zu belegen, siehe dazu auch hier .

Und ganz davon abgesehen, spielt nach der Šarî`a die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer spezifischen Sichtung des Hilâls in Makka al-Mukarrama sowieso keine Rolle für die Muslime in Deutschland, denn nach der Sunna sind die Muslime aufgefordert, den Hilâl aktiv zu sichten: „Wenn ihr ihn (den jungen Mond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür." (Bukhâriyy, 1900) Der Hilâl ist danach lokal zu sichten, ein Einholen von Sichtungsergebnissen aus fernen Weltgegenden kann nicht als Ersatz für eine lokale Sichtung verwendet werden! Ich wünsche dem sogenannten DIWAN jedenfalls viel Erfolg bei der Sichtung des Hilâls in den Räumen der IGMG am 4. November.

Zuletzt möchte ich noch mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass der sogenannte DIWAN seine Erklärungen für Deutschland in arabischer Sprache verfasst, und es nicht mal für notwendig erachtet, diese für jeden leicht zugänglich auf der Internetseite des ZMD zu veröffentlichen. Schlüsse daraus mag jeder selbst ziehen.

Wa-l-salâm, Euer Bruder

Ahmad Kaufmann

9_kadiry_zmd_9_1423 Bismi-Llâhi-l-rahmâni-l-rahîm

Zentralrat der Muslime in Deutschland Deutscher Islam-Wissenschaftlicher Ausschuss der Neumonde

Donnerstag, der 26. Rajab 1423 n.H. und 10. Oktober 2002 n.J.

Ramadân-Hilâl des Jahres 1423 n.H.

1. Zuverlässige astronomischen Berechnungen bestätigten, dass der Neumond des Monats Ramadân des Jahres 1423 n.H. eintritt um 20 Uhr 35 UT (GMT) am Montagabend, dem 4. Tišrîn al-awwal / November 2002 n.J., entsprechend 23 Uhr 35 lokaler Ortszeit in Makka al-Mukarrama.

2. In Makka al-Mukarrama geht die Sonne um 17 Uhr 42 des oben erwähnten Montagabends unter, daraus geht hervor, dass der Neumond nach dem Sonnenuntergang in Makka al-Mukarrama eintritt.

3. Aufbauend auf dem obigen ist die Sichtung des Hilâls in der Stadt Makka al-Mukarrama und den Städten, die östlich oder westlich davon liegen, nicht möglich am Montagabend, dem 4.11.2002 n.J. und der Dienstag ist der „Vollendende“ des Monats Ša`bân 1423 n.H.

4. Die Sichtung des Hilâls ist sehr deutlich nach Sonnenuntergang am Dienstag, dem 5.11.2002 n.J. in der Stadt Makka al-Mukarrama und in den Städten, die östlich und westlich davon liegen.

Aufbauend auf diesem wird der 1. Ramadân des Jahres 1423 n.H. in šâ’a-Llâh Mittwoch, dem 6.11.2002 n.J. entsprechen.

5. Der Ausschuss trifft sich um 16 Uhr 00 nachmittags am Montag, dem 4.11.2002 n.J. im Zentrum der IGMG unter der Adresse 50171 Kerpen, Boschstr. 61 und es besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme über die Nummern 02237/656460 oder 0172/5312241, oder des Nachlesens im Internet www.islam.de, um sich über die Entscheidung des Ausschusses zu informieren betreffs des Eintretens des edlen Monats.

Vorsitzender des Ausschusses

Prof. Dr. Muhammad al-Hawâriyy

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Übersetzung aus dem Arabischen:

© Gerhard Ahmad Kaufmann – Mörlenbach – Ša`bân 1423 n.H. – Oktober 2002 n.J.