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Islam

Stellungnahme zum Monat Dhû l-ḥijja 1423 n.H.

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond trat ein am 1. Februar 2003 um 10:49 Uhr UT (d.h. 11:49 Uhr MEZ). An diesem Tag konnte nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 1. Februar nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - siehe hier) von keinem Gebiet der Erde aus die junge Mondsichel gesehen werden, abgesehen von einigen pazifischen Inseln.

13_kaufmann_1423hja(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilāl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilāl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilāl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilāls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilāls während der vergangenen 140 Jahre.)

Am darauf folgenden Tag, dem 2. Februar konnte dann erwartet werden, dass der Hilāl bei geeigneten Wetterbedingungen von allen Gebieten der Erde aus gesehen werden konnte. Die astronomischen Daten wiesen somit darauf hin, dass der erste Tag des Monats Dhū-l-ḥijja 1423 n.H. überall auf der Welt mit Sonnenuntergang am 2. Februar beginnen würde.

2. Aktuelle Sichtungsmeldungen des Dhū-l-ḥijja-Mondes

Wie die astronomischen Berechnungen voraussagten, gab es dann auch keine Sichtungsmeldungen des Hilāls am Abend des 1. Februar, obwohl sich von Indonesien bis Amerika eine Vielzahl von Beobachtern um eine Sichtung bemühten.

Am Abend des 2. Februar wurde der Hilāl dann zuerst gesichtet von Beobachtern im Iran, wo bereits eine Sichtung mit bloßem Auge möglich war. Weiterhin erfolgten Sichtungen in Kuwayt, Baḥrayn, Sa`ūdi-Arabien, Kenia, Algerien, Nigeria und USA. (Quelle: ICOP). Somit begann der Monat Dhū-l-ḥijja für alle Muslime auf der ganzen Welt mit Sonnenuntergang am Abend des 2. Februar 2003 n.J.

Das Opferfest für die nicht an den Heiligen Stätten anwesenden Muslime findet somit nach der Sunna des Propheten (sas) und unter Berücksichtigung der unter dem erhabenen Willen Allāhs (t) stehenden Bewegungen von Sonne, Mond und Erde am Mittwoch, dem 12. Februar 2003 n.J. statt.

3. Die Situation in Sa`ūdi-Arabien

In Sa`ūdi-Arabien trat dieses Mal eine ungewöhnliche Situation ein: Der Oberste Gerichtshof gab am 30. Januar offiziell zu, dass der ausgerufene Beginn des Vormonats Dhū-l-qa`da nicht auf einer bestätigten Sichtung des Hilāls am 3. Januar beruhte und somit Beginn und Ende dieses Monats unsicher seien! (Siehe hier) Deshalb wurde dazu aufgerufen, den Hilāl von Dhū-l-ḥijja am Freitag, dem 31. Januar (mehr als 19 Stunden vor der Geburt des Neumondes!!!) und am Samstag, dem 1. Februar zu suchen.

Konsequenterweise wurde der Beginn des Monats Dhū-l-ḥijja dann am 2. Februar bekannt gegeben, allerdings ohne auf eine angebliche Sichtung des Hilāls am Vorabend Bezug zu nehmen! (Siehe hier) Wie zuvor dargelegt, war am Vorabend ja auch keine Sichtung des Hilāls in Sa`ūdi-Arabien und anderswo möglich, somit blieb uns in diesem Fall zumindest wieder eine der üblichen unglaubwürdigen und absurden „Sichtungsmeldungen" erspart. Der sa`ūdische Oberste Gerichtshof scheut sich aber nicht, dadurch offen und für jedermann deutlich zu zeigen, dass er gegen die Sunna unseres Propheten (sas) handelt.

Auch die sechs offiziellen Hilāl-Sichtungskommitees, die an sechs verschiedenen Orten in Sa`ūdi-Arabien versuchten, am 31. Januar und am 1. Februar den Hilāl zu sichten, konnten keine Sichtung vermelden. Dennoch wurde, wie seit Jahrzehnten regelmäßig der Fall, der Pilger-Monat in Sa`ūdi-Arabien wieder einen Tag zu früh begonnen, dies als Konsequenz eines bereits falsch terminierten Vormonats und des beharrlichen und unbelehrbaren Festhaltens an dem für zivile Zwecke benutzten Ummu-l-qurā Kalenders, eines von der Mondsichtung unabhängigen Kalenders.

Auch dieses Jahr werden durch diese Fehlentscheidung erneut Millionen und Aber-Millionen Muslime an den Heiligen Stätten ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten, einen Tag zu früh auf `Arafāt stehen und einen Tag zu früh opfern. Allāh (t) wird die Verantwortlichen am Tag des Gerichts für jeden einzelnen Pilger dafür zur Verantwortung ziehen.

4. Fazit

Qur'ān und Sunna weisen uns an, die islamischen Monate mit der Sichtung des Hilāls zu beginnen. Sowohl die Astronomie als Hilfsmittel, als auch die aktuellen Beobachtungen rund um die Welt führten zu dem Ergebnis, dass der Monat Dhū-l-ḥijja 1423 n.H. mit Sonnenuntergang des 2. Februar begann.

Dies bedeutet wiederum, dass der erste Tag des gesegneten Opferfestes für alle Muslime am Mittwoch, dem 12. Februar 2003 n.J. begangen wird.

Diejenigen, die als Pilger an den Heiligen Stätten sind, müssen den Vorgaben des Gastgeberlandes folgen. Für alle anderen Muslime besteht dagegen keinerlei Anlass, der Fehlentscheidung Sa`ūdi-Arabiens oder seiner kritiklosen, willfährigen und im Widerspruch zur Sunna handelnden Nachahmer unter den islamischen Organisationen zu folgen. Es gibt keine Basis in Qur'ān, Sunna, und den Fatāwā der Gelehrten, dass das Begehen des Opferfestes an anderen Orten mit den Pilgern in Makka synchronisiert werden müsste.

Allen Muslimen sei von dieser Stelle ein segensreiches und glückliches Opferfest gewünscht. Möge Allāh (t) ihre Gebete und ihr Opfer annehmen und es ihnen im Diesseits und im Jenseits lohnen - `Īdu-l-aḍḥā mubārak wa sa`īd - Kurban Bayramınız mübarek olsun.

An alle, die am Donnerstag (05.12.02) noch fasten!

Auch wenn Du heute (05.12.02) fastest, habe reines Gewissen, denn Allah (t) kennt unsere Absichten. Nur es ist ein komisches Gefühl, wenn zwei Muslime aus derselben Region oder Gemeinde, die sich um Allahs (t) Willen bemühen, an verschiedenen Tagen fasten.

Das bedrückende Gefühl, dass ich etwas falsch mache und eine große Sünde begehe, indem ich mich von den Anderen trenne oder indem ich mich vielleicht irre, begleitet uns.

Ich möchte darauf hinweisen, dass etwa 75% der Muslime heute (05.12.02) fasten und das Fest am Freitag (06.12.02) zelebrieren (Indonesien, Malaysia, Brunei, Tanzania, Kenia, Süd Afrika, Vereinigtes Königreich, USA) und die restlichen 25% feiern heute, angeführt von Saudi Arabien.

Bruder Ahmad hat die astronomischen Beweise der Unmöglichkeit einer Sichtung am 4. Dezember 02 in Asien, Europa, Afrika und Nord Amerika geliefert. Aber Saudi Arabien hat verkündet, dass sie den Mond gesichtet haben! Nun aber einer der beiden Positionen ist auf jeden Fall falsch, da sie entgegen korrelieren! Entweder man kann den Mond sehen oder nicht. Eine Sichtung zur Hälfte oder "ich hab den Mond gesehen und auch nicht gesehen" gibt es nicht!

JAS hat am 4. Dezember 02 einen Flugzeug organisiert, um den Hilal aus 4000 Metern Höhe zu sichten. Der Flug verlief ohne Probleme und sie kamen wieder heil herunter. Sie haben aber den Mond nicht gesehen. Sie wunderten sich auch, dass sie dennoch bei solchen guten Wetterbedingungen den Mond mit einem Fernglas nicht sehen konnten. Aber die Nachbarn der Jordanier hatten wohl "weitsichtigere" Mondbeobachter.

Kein ICOP Mitglied sah den Mond am 4. Dezember 02! Nicht einmal die Mitglieder aus Nord Amerika, wo die größte Wahrscheinlichkeit bestand den Mond zu sichten. Die ICOP Mitglieder in Saudi Arabien sahen auch nichts, obwohl sie Teleskope benutzt haben...

Sie können alle oben genannten Fakten auf der Schawwal Seite von ICOP in englischer Sprache nachlesen.

Eins möchte ich dem sogenannten DIWAN von hier ausrichten: "Gratuliere, Sie haben sich schon wieder vertan!"

Ich wünsche allen Muslimen ein schönes, frohes Fest und möge Allah uns rechtleiten.

Wassalam

`Îdu l-fitr 1423 n.H. fällt auf den 6. Dezember

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Ende des Ramadân 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond wird in šâ'a-Llâh am 4. Dezember 2002 um 7:35 Uhr UT (d.h. 8:35 Uhr MEZ) entstehen. Zu dieser Zeit wird übrigens im südlichen Afrika eine totale Sonnenfinsternis zu beobachten sein.

Im weiteren Verlauf dieses Tages kann nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 4. Dezember nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - http://www.starlight.demon.co.uk/mooncalc/) davon ausgegangen werden, dass der Hilâl von praktisch keinem Land der Erde aus gesichtet werden kann. Ausnahme davon können frühestens ca. 18-20 Stunden später einige pazifische Inseln sein, was keine Bedeutung für die weiter östlich gelegenen Länder hat.

Am darauf folgenden Tag, bei Sonnenuntergang des 5. Dezember 2002, wird der Šawwâl-Hilâl dann in šâ’a-Llâh bei geeigneten Wetterbedingungen von allen Ländern der Erde aus gesehen werden können.

Der Ramadân 1423 n.H. endet somit für alle Muslime mit Sonnenuntergang am 5. Dezember 2002 n.J. und das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr, Seker Bayrami) fällt auf den 6. Dezember 2002, wa-Llâhu a`lam.

Der 5. Dezember entspricht dem 29. Ramadân, wenn der Fastenmonat am 7. November begonnen wurde, und dem 30. Ramadân, wenn bereits am 6. November gefastet wurde. Durch die weltweite Möglichkeit einer erstmaligen Sichtung des Hilâls am 5. Dezember besteht somit für alle Muslime in der Welt die Gelegenheit, das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr) gemeinsam am 6. Dezember zu begehen.

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(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilâl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilâl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilâl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilâls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilâls während der vergangenen 140 Jahre.)

2. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

In Sa`ûdi-Arabien ist leider wie üblich wieder davon auszugehen, dass dort das Fest einen Tag zu früh ausgerufen wird. Dieser jährlichen Fehlentscheidung liegt der dort verwendete Ummu-l-qurâ Kalender und die ebenso unverfrorene wie beharrliche Missachtung der Šarî`a zugrunde.

Der Ummu-l-qurâ Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramadân, Šawwâl und Dhû-l-Hijja ist nach dem islâmischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt.

In der Praxis verleitet dieser Kalender aber auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Das sa`ûdische Justizministerium erkennt dann solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit regelmäßig an, wodurch Millionen und Aber-Millionen Muslime ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten.

3. Zusammenfassung

Alle angeblichen Sichtungen in Asien, Arabien, Afrika, Europa und Nordamerika am 4.12. sind als UNMÖGLICH zurückzuweisen, und ebenso ist daher ein Ausrufen des Festes des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr) zum 5.12. als ABSOLUT FALSCH anzusehen! Am 5. Dezember muss noch gefastet werden! Allâh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren fehlleiten! Alle, die einer solchen Falschinformation folgen und bereits am 5.12. das Fasten beenden, haben an einem Tag des heiligen Monats Ramadân nicht gefastet und haben diesen Tag nachzuholen!

Hier sei daher noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramadân 1423 n.H. endet für alle Muslime mit Sonnenuntergang des 5. Dezember 2002 n.J. und das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr, Seker Bayrami) fällt auf den 6. Dezember 2002, wa-Llâhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islâm, ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Fest des Fastenbrechens, möge Allâh (t) unser Fasten im Ramadân annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salâmu `alaykum, euer Bruder

Ahmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Anmerkungen zur Erklärung des sogenannten DIWAN

Unzweifelhaft sind die Angaben zum Eintritt des Neumondes korrekt, ebenso die Einschätzung der Nicht-Sichtbarkeit des Hilâls am 4.11. in Makka al-Mukarrama. Dann folgen aber leider in keiner Weise belegte Behauptungen:

Denn Dienstag, der 5. November ist nicht der „Vollendende“ des Monats Ša`bân, da der Monat Ša`bân nach der Šarî`a (auch in Makka al-Mukarrama!) erst am 8. Oktober begann. Am Abend des 6. Oktober gab es nur eine teleskopische Sichtung in den USA durch einen Nicht-Muslim, die islamisch nicht relevant ist. Erste gültige Sichtungen des Hilâls gab es erst am 7. Oktober, siehe dazu auch www.jas.org.jo/sha23.html. Der in Sa`udi-Arabien verwendete zivile Ummu-l-qurâ Kalender hat zur Bestimmung von islamischen Daten keinerlei Relevanz.

Am 5. November wird auch die Sichtung des Hilâls in Makka al-Mukarrama keinesfalls „sehr deutlich“ sein, da dies an jenem Ort in šâ’a-Llâh nur mit optischen Hilfsmitteln möglich sein wird, d.h. mit starken Ferngläsern oder Teleskopen, die bereits vorab auf die exakte Position des Hilâls am Himmel ausgerichtet sind. Eine spontane Sichtung mit bloßen Augen ist dort jedoch nicht zu erwarten. Dies ist keine Behauptung, sondern durch astronomische Berechnungen zu belegen, siehe dazu auch hier .

Und ganz davon abgesehen, spielt nach der Šarî`a die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer spezifischen Sichtung des Hilâls in Makka al-Mukarrama sowieso keine Rolle für die Muslime in Deutschland, denn nach der Sunna sind die Muslime aufgefordert, den Hilâl aktiv zu sichten: „Wenn ihr ihn (den jungen Mond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür." (Bukhâriyy, 1900) Der Hilâl ist danach lokal zu sichten, ein Einholen von Sichtungsergebnissen aus fernen Weltgegenden kann nicht als Ersatz für eine lokale Sichtung verwendet werden! Ich wünsche dem sogenannten DIWAN jedenfalls viel Erfolg bei der Sichtung des Hilâls in den Räumen der IGMG am 4. November.

Zuletzt möchte ich noch mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass der sogenannte DIWAN seine Erklärungen für Deutschland in arabischer Sprache verfasst, und es nicht mal für notwendig erachtet, diese für jeden leicht zugänglich auf der Internetseite des ZMD zu veröffentlichen. Schlüsse daraus mag jeder selbst ziehen.

Wa-l-salâm, Euer Bruder

Ahmad Kaufmann

9_kadiry_zmd_9_1423 Bismi-Llâhi-l-rahmâni-l-rahîm

Zentralrat der Muslime in Deutschland Deutscher Islam-Wissenschaftlicher Ausschuss der Neumonde

Donnerstag, der 26. Rajab 1423 n.H. und 10. Oktober 2002 n.J.

Ramadân-Hilâl des Jahres 1423 n.H.

1. Zuverlässige astronomischen Berechnungen bestätigten, dass der Neumond des Monats Ramadân des Jahres 1423 n.H. eintritt um 20 Uhr 35 UT (GMT) am Montagabend, dem 4. Tišrîn al-awwal / November 2002 n.J., entsprechend 23 Uhr 35 lokaler Ortszeit in Makka al-Mukarrama.

2. In Makka al-Mukarrama geht die Sonne um 17 Uhr 42 des oben erwähnten Montagabends unter, daraus geht hervor, dass der Neumond nach dem Sonnenuntergang in Makka al-Mukarrama eintritt.

3. Aufbauend auf dem obigen ist die Sichtung des Hilâls in der Stadt Makka al-Mukarrama und den Städten, die östlich oder westlich davon liegen, nicht möglich am Montagabend, dem 4.11.2002 n.J. und der Dienstag ist der „Vollendende“ des Monats Ša`bân 1423 n.H.

4. Die Sichtung des Hilâls ist sehr deutlich nach Sonnenuntergang am Dienstag, dem 5.11.2002 n.J. in der Stadt Makka al-Mukarrama und in den Städten, die östlich und westlich davon liegen.

Aufbauend auf diesem wird der 1. Ramadân des Jahres 1423 n.H. in šâ’a-Llâh Mittwoch, dem 6.11.2002 n.J. entsprechen.

5. Der Ausschuss trifft sich um 16 Uhr 00 nachmittags am Montag, dem 4.11.2002 n.J. im Zentrum der IGMG unter der Adresse 50171 Kerpen, Boschstr. 61 und es besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme über die Nummern 02237/656460 oder 0172/5312241, oder des Nachlesens im Internet www.islam.de, um sich über die Entscheidung des Ausschusses zu informieren betreffs des Eintretens des edlen Monats.

Vorsitzender des Ausschusses

Prof. Dr. Muhammad al-Hawâriyy

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Übersetzung aus dem Arabischen:

© Gerhard Ahmad Kaufmann – Mörlenbach – Ša`bân 1423 n.H. – Oktober 2002 n.J.

Stellungnahme zum Ramadân 1423

al-Salâmu `alaykum, liebe Geschwister im Islâm.

Aus Anlass des Nahens des gesegneten Monats Ramadân möchte ich Euch gerne auf Folgendes hinweisen und bitte um ERNSTHAFTE Beachtung:

1. Die Aussagen in Qur'ân und Sunna zur Zeitrechnung:

"Die Sonne und der Mond, gemäß Berechnung," (al-Rahmân, 55:5)

"Er ist es, der die Sonne als erhellendes Licht gemacht hat und den Mond als Leuchte, und Er hat für ihn Stationen bemessen, damit ihr die Zahl der Jahre kennt und die Berechnung. ..." (Yûnus, 10:5)

"..., und Er hat die Nacht zur Ruhe gemacht und die Sonne und den Mond als Berechnungsmaß, dies ist das Bemessen des Mächtigen, des Wissenden." (al-An`âm, 6:96)

"Sie fragen dich nach den Neumonden. Sag: Es sind festgesetzte Zeiten für die Menschen und die Wallfahrt, ..." (al-Baqara, 2:189) Anmerkung: Mit "den Neumonden" (al-Ahilla, Plural von Hilâl) ist hier der junge Mond bei seiner ersten Sichtbarkeit nach der Konjunktion gemeint.

Diese Verse aus dem edlen Qur'ân (deutsche Übertragung nach A.v.Denffer) zeigen neben anderen, dass Allâh (t) die Sonne und den Mond festen Gesetzen unterworfen hat, und die Menschen anweist, sie als Maßstäbe für die Zeitrechnung zu benutzen. Was die Bestimmung der Monatsanfänge, insbesondere des heiligen Monats Ramadân anbelangt, gibt es auch noch praktische Anweisungen aus der Sunna unseres Propheten (sas), z.B.:

Ibn `Umar (ra) berichtete, dass er den Gesandten Allâhs (sas) folgendes sagen hörte: "Wenn ihr ihn (den jungen Mond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür." (Bukhâriyy, 1900)

`Abdullâh bin `Umar (ra) berichtete, dass der Gesandte Allâhs (sas) sagte: "Der (Mond-)Monat hat 29 Nächte, so beginnt das Fasten nicht, bis ihr ihn (den jungen Mond) gesichtet habt. Und wenn die Sichtung nicht möglich ist, so vollendet die Zahl 30 Tage." (Bukhâriyy, 1907)

Diese Ahâdîth verdeutlichen die Wichtigkeit der aktuellen Sichtung des Hilâls. Astronomische Berechnungen können nach diesen Ahâdîth nicht die Sichtung des Hilâls ersetzen. Die Astronomie als exakte Naturwissenschaft, die die Gesetze Allâhs (t) erkennt und nutzt, kann aber dazu verwendet werden, die Unmöglichkeit einer Sichtung des Hilâls zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beweisen!

Außerdem wird hier ein Einholen von Sichtungsergebnissen aus fernen Weltgegenden nicht als Ersatz für die lokale Sichtung eingeräumt!

2. Die astronomischen Gegebenheiten zum Beginn des Ramadân 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond wird in shâ'a-Llâh am 4. November 2002 um 20:35 Uhr UT (d.h. 21:35 Uhr MEZ) entstehen. Zu diesem Zeitpunkt ist in der östlichen Hemisphäre (Asien, Europa, Afrika) die Sonne bereits untergegangen und der junge Mond kann daher unmöglich gesehen werden.

Am darauf folgenden Tag, dem 5. November kann nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 5. November nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - http://www.starlight.demon.co.uk/mooncalc/) erwartet werden, dass der Hilâl unter günstigen atmosphärischen Bedingungen in Afrika und dann mit großer Wahrscheinlichkeit in Amerika gesichtet werden kann. In ganz Europa ist an diesem Tag eine Sichtung praktisch ausgeschlossen, auf der arabischen Halbinsel ist eine Sichtung günstigstenfalls mit optischen Hilfsmitteln (starke Ferngläser oder Teleskope, die bereits auf die exakte Position des Hilâls ausgerichtet sind) möglich. Eine spontane Sichtung durch Laien mit bloßen Augen ist von dort praktisch ausgeschlossen.

Über die Gültigkeit einer Sichtung des Hilâls mit Teleskopen gibt es ablehnende Meinungen unter den Gelehrten, die damit argumentieren, dass zu Zeiten des Propheten Muhammad (sas) auch keine optischen Hilfsmittel zur Verfügung standen, und dass dem "gewöhnlichen" Muslim keine Bürde (takalluf) bei seinen Pflichten auferlegt werden soll.

(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilâl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilâl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilâl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D: kein Sichten des Hilâls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilâls während der vergangenen 140 Jahre.)

Eine Sichtung des Hilâls mit bloßem Auge wird somit in Afrika und in der westlichen Hemisphäre (Amerika) frühestens für den Abend des 5. November 2002 erwartet. In Asien und Europa wird eine Sichtung des Hilâls mit bloßem Auge frühestens für den Abend des 6. November 2002 erwartet (an diesem Tag wird auch der 30. Tag des Monats Ša`bân vollendet sein, der am 8. Oktober begann, siehe http://www.jas.org.jo/sha23.html). Die oben erwähnten Ahâdîth weisen die Muslime an, lokale Sichtungen des Hilâls vorzunehmen, Nachrichten über Sichtungen in weit entfernten Weltgegenden sind nicht als Ersatz dafür vorgesehen!

Der Ramadân 1423 n.H. beginnt daher in Europa bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung mit Sonnenuntergang des 6. November 2002, zum ersten Mal gefastet wird am Donnerstag, dem 7. November 2002, wa-Llâhu a`lam.

3. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

In Sa`ûdi-Arabien ist in diesem Jahr wie in den vergangenen Jahren davon auszugehen, dass dort der Ramadân einen oder sogar zwei Tage zu früh ausgerufen wird. Dieser jährlichen Fehlentscheidung liegt der dort verwendete Ummu-l-qurâ Kalender und die ebenso unverfrorene wie beharrliche Missachtung der Šarî`a zugrunde. Der Ummu-l-qurâ Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramadân, Šawwâl und Dhû-l-Hijja ist nach dem islâmischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt. In der Praxis verleitet dieser Kalender aber auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Das sa`ûdische Justizministerium erkennt dann solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit regelmäßig an, wodurch Millionen und Aber-Millionen Muslime ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten (das gleiche gilt genauso auch für die Festtage).

4. Fazit

Qur'ân und Sunna weisen uns an, die Gesetze Allâhs (t) zu erkennen und sie zu nutzen. Der Monat Ramadân beginnt, wenn der Hilâl gesichtet wurde. Diese Sichtung darf aber den astronomischen Berechnungen nicht widersprechen, denn diese sind nur ein Erkennen und Nutzen der Gesetze Allâhs (t). Es genügt auch NICHT, "einfach nur dem sa`ûdischen Datum zu folgen", denn ein solches Vorgehen hat absolut keine Grundlage in der Šarî`a, um so mehr, wenn es klar erkennbar falsch ist und auf menschlichen Fehlentscheidungen beruht. Allâh (t) und sein Prophet (sas) haben uns genau gesagt, wie und wann wir den Ramadân zu beginnen haben: Nach der Šarî`a ist das Sichten des Hilâls eine Pflicht für die muslimischen Gemeinden; dagegen finden das sa`ûdische Justizministerium, der Ummu-l-qurâ Kalender oder die Zusammenkunft von Ausschüssen im warmen Stübchen, um ein wenig arabisches Fernsehen zu schauen, leider keine Erwähnung.

Ich möchte daher die angeschriebenen Organisationen und alle Muslime auffordern, den Hilâl am Mittwochabend, dem 6.11.2002 zu suchen. Bei geeignetem Wetter wird die Sichtung der jungen Mondsichel in shâ'a-Llâh dann recht leicht fallen, so dass wir alle gemeinsam am Donnerstag, dem 7.11.2002 den gesegneten Monat Ramadân beginnen können.

Alle angeblichen Sichtungen in Europa am 5.11. sind als UNMÖGLICH zurückzuweisen, und ebenso ist daher ein Ausrufen des Ramadâns zum 6.11. (wie es leider schon auf vielen Webseiten steht) als FALSCH anzusehen! Allâh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren fehlleiten! Hier sei noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramadân 1423 n.H. beginnt in Europa bei Anwendung des Prinzips der lokalen Sichtung mit Sonnenuntergang des 6. November 2002, zum ersten Mal gefastet wird am Donnerstag, dem 7. November 2002, wa-Llâhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islâm, ich wünsche Euch allen einen gesegneten Ramadân, möge Allâh (t) unser Fasten annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salâmu `alaykum, euer Bruder

Ahmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland

Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe bitte auch folgende Links: http://www.jas.org.jo/icop.html, http://www.mondsichtung.de/, http://www.moonsighting.com und viele weitere Links auf diesen Seiten!

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Anmerkung: Diese Mail wurde am 20.10.02 an diverse islamische Organisationen (u.a. ZMD, HDI, MJ, IRH, Islamrat, Muslimliga, VIKZ, IGMG, Muslime Helfen, D.I.A., Mannheimer Muslime) und Online-Dienste (u.a. Muslim-Markt, Musliminfo, Amana-Online, Dunia, Teblig) versendet. Wenn ich übrigens ein paar Wichtige vergessen haben sollte, bin ich für weitere Vorschläge dankbar.

Und da ich leider aus Erfahrung davon ausgehe, dass die meisten dieser Organisationen diese Information totschweigen werden, wollte ich allen Interessierten diese Info nicht vorenthalten. Weiterleiten erwünscht!

Wa-l-salâm

Ahmad