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Shawwâl-Mond 1423

Früheste Sichtung des Šawwâl-Mondes am 5. Dezember 02 von Ahmad Salih auf den Malediven. Gesichtet wurde der Mond an diesem Tag auch in Mauritius, Iran (Fernglas), Saudi-Arabien (Teleskop), Jordanien, Kenia, Nigeria, Tobago, USA. Quelle: ICOP Keine Sichtung aus Deutschland

`Îdu l-fitr 1423 n.H. fällt auf den 6. Dezember

1. Die astronomischen Gegebenheiten zum Ende des Ramadân 1423 n.H.

Der geozentrische Neumond wird in šâ'a-Llâh am 4. Dezember 2002 um 7:35 Uhr UT (d.h. 8:35 Uhr MEZ) entstehen. Zu dieser Zeit wird übrigens im südlichen Afrika eine totale Sonnenfinsternis zu beobachten sein.

Im weiteren Verlauf dieses Tages kann nach exakten astronomischen Berechnungen (vgl. graphische Darstellung der Sichtbarkeitszone für den 4. Dezember nach dem Yallop Kriterium, Quelle: Programm MoonCalc von Dr. Monzur Ahmed, GB - http://www.starlight.demon.co.uk/mooncalc/) davon ausgegangen werden, dass der Hilâl von praktisch keinem Land der Erde aus gesichtet werden kann. Ausnahme davon können frühestens ca. 18-20 Stunden später einige pazifische Inseln sein, was keine Bedeutung für die weiter östlich gelegenen Länder hat.

Am darauf folgenden Tag, bei Sonnenuntergang des 5. Dezember 2002, wird der Šawwâl-Hilâl dann in šâ’a-Llâh bei geeigneten Wetterbedingungen von allen Ländern der Erde aus gesehen werden können.

Der Ramadân 1423 n.H. endet somit für alle Muslime mit Sonnenuntergang am 5. Dezember 2002 n.J. und das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr, Seker Bayrami) fällt auf den 6. Dezember 2002, wa-Llâhu a`lam.

Der 5. Dezember entspricht dem 29. Ramadân, wenn der Fastenmonat am 7. November begonnen wurde, und dem 30. Ramadân, wenn bereits am 6. November gefastet wurde. Durch die weltweite Möglichkeit einer erstmaligen Sichtung des Hilâls am 5. Dezember besteht somit für alle Muslime in der Welt die Gelegenheit, das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr) gemeinsam am 6. Dezember zu begehen.

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(Erläuterung der Sichtbarkeitszonen: A - Hilâl mit bloßen Augen leicht zu sichten; B - Sichtung mit bloßen Augen ist nur unter günstigen Bedingungen zu erwarten; C - Es werden optische Hilfsmittel (z.B. Fernglas) benötigt, um den Hilâl am Himmel aufzufinden, danach kann Sichtung mit bloßen Augen möglich sein; D - Hilâl kann nur mit starken optischen Hilfsmitteln aufgefunden und gesehen werden; Außerhalb der Zonen A-D - kein Sichten des Hilâls mit bloßen Augen oder mit optischen Hilfsmitteln möglich. Die Berechnung der Sichtbarkeitszonen über das Yallop Kriterium beruht auf der Auswertung von mehreren Hundert Sichtungen oder Nicht-Sichtungen des Hilâls während der vergangenen 140 Jahre.)

2. Die Situation in Sa`ûdi-Arabien

In Sa`ûdi-Arabien ist leider wie üblich wieder davon auszugehen, dass dort das Fest einen Tag zu früh ausgerufen wird. Dieser jährlichen Fehlentscheidung liegt der dort verwendete Ummu-l-qurâ Kalender und die ebenso unverfrorene wie beharrliche Missachtung der Šarî`a zugrunde.

Der Ummu-l-qurâ Kalender ist ein von der Mondsichtung unabhängiger Kalender. Er ist nach bestimmten mathematisch-astronomischen Regeln vorausberechnet, die nicht auf der Sichtung des Mondes basieren. Dieser Kalender ist eigentlich nur für ZIVILE Zwecke, z.B. die Festlegung von Schulferien oder ähnliches, bestimmt. Eine Verwendung zur Bestimmung der Monatsumbrüche für Monate wie Ramadân, Šawwâl und Dhû-l-Hijja ist nach dem islâmischen Recht nicht akzeptabel, da es dafür die aktuelle Mondsichtung verlangt.

In der Praxis verleitet dieser Kalender aber auch immer wieder ahnungslose Menschen dazu, den Mond am falschen Tag zu suchen und irgendetwas anderes am Himmel oder in ihrer Einbildung dafür zu halten, da sie meinen, dass der Mond laut Kalender ja "da sein" müsste. Das sa`ûdische Justizministerium erkennt dann solche nachweislich falschen Sichtungen ohne wissenschaftliche Überprüfung ihrer Glaubwürdigkeit regelmäßig an, wodurch Millionen und Aber-Millionen Muslime ihre religiösen Pflichten am falschen Tag verrichten.

3. Zusammenfassung

Alle angeblichen Sichtungen in Asien, Arabien, Afrika, Europa und Nordamerika am 4.12. sind als UNMÖGLICH zurückzuweisen, und ebenso ist daher ein Ausrufen des Festes des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr) zum 5.12. als ABSOLUT FALSCH anzusehen! Am 5. Dezember muss noch gefastet werden! Allâh (t) wird diejenigen zur Rechenschaft ziehen, die wider besseres Wissen Tausende und Millionen Muslime beharrlich und seit Jahren fehlleiten! Alle, die einer solchen Falschinformation folgen und bereits am 5.12. das Fasten beenden, haben an einem Tag des heiligen Monats Ramadân nicht gefastet und haben diesen Tag nachzuholen!

Hier sei daher noch einmal das Statement von oben wiedergegeben:

Der Ramadân 1423 n.H. endet für alle Muslime mit Sonnenuntergang des 5. Dezember 2002 n.J. und das Fest des Fastenbrechens (`Îdu-l-fitr, Seker Bayrami) fällt auf den 6. Dezember 2002, wa-Llâhu a`lam.

Liebe Geschwister im Islâm, ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Fest des Fastenbrechens, möge Allâh (t) unser Fasten im Ramadân annehmen und uns Seine Belohnung dafür gewähren. Al-salâmu `alaykum, euer Bruder

Ahmad Kaufmann - Mörlenbach - Deutschland Mitglied von ICOP (Islamic Crescents' Observation Project der Jordanian Astronomical Society)

Aktion: "Mondsichter gesucht"

Liebe Interessierte, as-salâmu alaykum,

seit mehr als zwei Jahren versucht mondsichtung.de die Menschen, vor allem die Muslime, beim Thema „islamische Mondsichtung“ aufzuklären und sie zu informieren.

Sie ist ein unentbehrlicher Bestandteil des Islam, die heutzutage fast vollständig durch den Kalender abgelöst wurde, was zu erheblichen Wissenslücken der Muslime in der islamischen Zeitrechnung geführt hat. Gottesdienste wie das Fasten oder die Pilgerfahrt sind aber dennoch von der Mondsichtung abhängig, so dass die Mondsichtung zu bestimmten Zeiten höchste Wichtigkeit erlangt.

Die Mondsichtung ist fard-kifayah, d.h. eine Verpflichtung, die von bestimmten Gläubigen innerhalb einer Gemeinde erfüllt werden muss. Das impliziert, dass einige Muslime dazu verpflichtet sind, den Mond zu sichten! Wer sind aber diese Menschen? Idealerweise sollten dies Muslime sein, die dem Fiqh (islamische Rechtslehre) und der Astronomie mächtig sind, diese Bürde übernehmen. Was ist aber, wenn es diese Leute nicht gibt oder sie diese Aufgabe nicht können, weil ihnen jegliche astronomische Kenntnis fehlt? Dann kommen wir "Normalos" ins Spiel. Bruder Ahmad und ich sind weder islamische Gelehrte noch Astronomen, aber wir beide haben großes Interesse am Islam und an der Astronomie. Wieso nicht auch Du?

Es ist unser Ziel eine Plattform für Mondsichtung in Deutschland zu bilden, um bundesweit der Pflicht der Mondsichtung nachzugehen. Dadurch soll ein Netzwerk gebildet werden, die Mondsichtungen meldet, so dass wir die Art und Weise der Mondsichtung des geliebten Propheten (s) nachahmen können.

Der europäische Islam ist kein Phänomen, sondern eine Tatsache, das wir erkennen und dementsprechend reagieren müssen. Es gibt keinerlei Notwendigkeit die Mondsichtung aus Makka oder aus einem anderen islamischen Land für Deutschland zu übernehmen. So ein Vorgehen ist nicht einmal islamisch unumstritten, was heutzutage viele muslimischen Institutionen in Deutschland dennoch bedenkenlos anwenden.

Wenn Du denkst; das ist genau das Richtige für Dich und Du Interesse am Thema hast, dann melde Dich mit dem Kontaktformular unverbindlich an.

Die Pflicht ruft! Wassalam.

Ramadân-Mond 1423

Früheste Sichtung des Ramadân-Mondes am 5. November 2002 von Asadollah Khoddam aus Iran mit einem Fernglas. Gesichtet wurde der Mond auch aus Jordanien (Fernglas), Südafrika und Kenia. Quelle: ICOP Keine Sichtung aus Deutschland.

Anmerkungen zur Erklärung des sogenannten DIWAN

Unzweifelhaft sind die Angaben zum Eintritt des Neumondes korrekt, ebenso die Einschätzung der Nicht-Sichtbarkeit des Hilâls am 4.11. in Makka al-Mukarrama. Dann folgen aber leider in keiner Weise belegte Behauptungen:

Denn Dienstag, der 5. November ist nicht der „Vollendende“ des Monats Ša`bân, da der Monat Ša`bân nach der Šarî`a (auch in Makka al-Mukarrama!) erst am 8. Oktober begann. Am Abend des 6. Oktober gab es nur eine teleskopische Sichtung in den USA durch einen Nicht-Muslim, die islamisch nicht relevant ist. Erste gültige Sichtungen des Hilâls gab es erst am 7. Oktober, siehe dazu auch www.jas.org.jo/sha23.html. Der in Sa`udi-Arabien verwendete zivile Ummu-l-qurâ Kalender hat zur Bestimmung von islamischen Daten keinerlei Relevanz.

Am 5. November wird auch die Sichtung des Hilâls in Makka al-Mukarrama keinesfalls „sehr deutlich“ sein, da dies an jenem Ort in šâ’a-Llâh nur mit optischen Hilfsmitteln möglich sein wird, d.h. mit starken Ferngläsern oder Teleskopen, die bereits vorab auf die exakte Position des Hilâls am Himmel ausgerichtet sind. Eine spontane Sichtung mit bloßen Augen ist dort jedoch nicht zu erwarten. Dies ist keine Behauptung, sondern durch astronomische Berechnungen zu belegen, siehe dazu auch hier .

Und ganz davon abgesehen, spielt nach der Šarî`a die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer spezifischen Sichtung des Hilâls in Makka al-Mukarrama sowieso keine Rolle für die Muslime in Deutschland, denn nach der Sunna sind die Muslime aufgefordert, den Hilâl aktiv zu sichten: „Wenn ihr ihn (den jungen Mond) seht, dann fastet, und wenn ihr ihn wieder seht, dann beendet euer Fasten, und wenn seine Sichtung nicht möglich ist, so schätzt die Zeit dafür." (Bukhâriyy, 1900) Der Hilâl ist danach lokal zu sichten, ein Einholen von Sichtungsergebnissen aus fernen Weltgegenden kann nicht als Ersatz für eine lokale Sichtung verwendet werden! Ich wünsche dem sogenannten DIWAN jedenfalls viel Erfolg bei der Sichtung des Hilâls in den Räumen der IGMG am 4. November.

Zuletzt möchte ich noch mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass der sogenannte DIWAN seine Erklärungen für Deutschland in arabischer Sprache verfasst, und es nicht mal für notwendig erachtet, diese für jeden leicht zugänglich auf der Internetseite des ZMD zu veröffentlichen. Schlüsse daraus mag jeder selbst ziehen.

Wa-l-salâm, Euer Bruder

Ahmad Kaufmann

9_kadiry_zmd_9_1423 Bismi-Llâhi-l-rahmâni-l-rahîm

Zentralrat der Muslime in Deutschland Deutscher Islam-Wissenschaftlicher Ausschuss der Neumonde

Donnerstag, der 26. Rajab 1423 n.H. und 10. Oktober 2002 n.J.

Ramadân-Hilâl des Jahres 1423 n.H.

1. Zuverlässige astronomischen Berechnungen bestätigten, dass der Neumond des Monats Ramadân des Jahres 1423 n.H. eintritt um 20 Uhr 35 UT (GMT) am Montagabend, dem 4. Tišrîn al-awwal / November 2002 n.J., entsprechend 23 Uhr 35 lokaler Ortszeit in Makka al-Mukarrama.

2. In Makka al-Mukarrama geht die Sonne um 17 Uhr 42 des oben erwähnten Montagabends unter, daraus geht hervor, dass der Neumond nach dem Sonnenuntergang in Makka al-Mukarrama eintritt.

3. Aufbauend auf dem obigen ist die Sichtung des Hilâls in der Stadt Makka al-Mukarrama und den Städten, die östlich oder westlich davon liegen, nicht möglich am Montagabend, dem 4.11.2002 n.J. und der Dienstag ist der „Vollendende“ des Monats Ša`bân 1423 n.H.

4. Die Sichtung des Hilâls ist sehr deutlich nach Sonnenuntergang am Dienstag, dem 5.11.2002 n.J. in der Stadt Makka al-Mukarrama und in den Städten, die östlich und westlich davon liegen.

Aufbauend auf diesem wird der 1. Ramadân des Jahres 1423 n.H. in šâ’a-Llâh Mittwoch, dem 6.11.2002 n.J. entsprechen.

5. Der Ausschuss trifft sich um 16 Uhr 00 nachmittags am Montag, dem 4.11.2002 n.J. im Zentrum der IGMG unter der Adresse 50171 Kerpen, Boschstr. 61 und es besteht die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme über die Nummern 02237/656460 oder 0172/5312241, oder des Nachlesens im Internet www.islam.de, um sich über die Entscheidung des Ausschusses zu informieren betreffs des Eintretens des edlen Monats.

Vorsitzender des Ausschusses

Prof. Dr. Muhammad al-Hawâriyy

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Übersetzung aus dem Arabischen:

© Gerhard Ahmad Kaufmann – Mörlenbach – Ša`bân 1423 n.H. – Oktober 2002 n.J.